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Hämatom an einem Arm der Mutter

Vorwurf: Lehrerin wurde einer Frau gegenüber handgreiflich

„Lehrerin hat meine Frau angegriffen“ titelt eine Regionalzeitung. Es geht um die Vorwürfe eines Ehepaares gegen die Leiterin der Grundschule, die der Sohn der beiden besucht. Im Beitrag wird die Behauptung des Ehepaares verbreitet, die Lehrerin habe die Frau tätlich angegriffen. Die Zeitung berichtet, der Vorgang sei vor Gericht gelandet. Daraufhin habe die Schulleiterin Gegenklage wegen falscher Verdächtigung erhoben. Dieses Verfahren laufe noch. Der Rechtsvertreter der Pädagogin hält die Berichterstattung für falsch, unwahr und vorverurteilend. Er betont, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen seine Mandantin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits eingestellt habe. Auch eine Beschwerde des Ehepaares gegen diese Entscheidung sei bereits zurückgewiesen worden. Darüber informiere die Zeitung nicht. Insofern entstehe der falsche Eindruck noch laufender Untersuchungen gegen seine Mandantin. Der Chefredakteur berichtet, der fragliche Artikel stamme von einer Volontärin, die ihm als sorgfältig recherchierende, gewissenhafte Mitarbeiterin bekannt sei. Er übersendet deren Stellungnahme, in der sie nach seiner Auffassung überzeugend darlegt, dass sie nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen habe. Nach Auffassung des Chefredakteurs habe die Zeitung die Vorwürfe des Ehepaares keineswegs als wahr dargestellt, da etwa die Überschrift in Anführungszeichen gesetzt worden sei. Selbstverständlich habe die Redaktion der Schulleiterin Gelegenheit zur Meinungsäußerung gegeben. Die Frau habe dieses Angebot jedoch nicht genutzt. Die Autorin des Beitrages weist darauf hin, dass sie allen Parteien die Möglichkeit gegeben habe, zu den Vorfällen Stellung zu nehmen – sowohl den Eltern als auch der Schulleiterin und dem Schulamtsdirektor. Lehrerin und Schulamt hätten jedoch eine Stellungnahme abgelehnt. Um sich in dem Beitrag nicht allein auf die Aussage des Ehepaares zu stützen – so die Autorin weiter – habe sie mit Müttern aus der betreffenden Klasse gesprochen, die die Elternversion bestätigt hätten. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Vorfälle an der Grundschule seit längerem Ortsgespräch seien. Sie habe mehrere kritische Aussagen über die Schulleiterin erhalten. Da die aussagenden Mütter aber nicht namentlich genannt werden wollten, habe sie darauf verzichtet, diese Gespräche anonym zu erwähnen. Schließlich erwähnt die Verfasserin, dass Jungen an der Schule schlechtere Noten und häufigere Hauptschul-Empfehlungen bekämen als sonst üblich. Sie erwähnt ein Foto aus den Gerichtsunterlagen, das ein Hämatom an einem Arm der Mutter zeige. (2008)