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Software bringt Fehler in die Zeitung

Fehlender Hinweis verursacht Verstoß gegen Trennungsgebot

In einer Regionalzeitung erscheint auf der Seite „Panorama“ Werbung eines Energieunternehmens, die aus einem klassischen Anzeigenmotiv und zwei redaktionell gestalteten PR-Beiträgen besteht. Für einen Leser sind die redaktionell gestalteten Beiträge nicht als Werbung erkennbar, da sie sich vom übrigen redaktionellen Text kaum unterscheiden. Nach Auskunft des Chefredakteurs der Zeitung handelt es sich nicht um verkappte Werbung, sondern um die Folge einer bedauerlichen technischen Panne. Im modernen Ganzseitenumbruch würden die Anzeigen automatisiert auf die Seiten gestellt und während der redaktionellen Arbeit als farbige Flächen dargestellt. Die Redaktion kenne – von Ausnahmen abgesehen – nur den Auftraggeber der Anzeige. Sie müsse darauf vertrauen, dass die Anzeigenabteilung eine deutliche Kennzeichnung als Anzeige vornehme. Dies sei im vorliegenden Fall wegen eines Softwarefehlers unterblieben. Das Ergebnis habe am Erscheinungstag weder Redaktion noch Anzeigenleute erfreut. Eine zusätzliche Kontrolle sei nach dieser Panne eingeführt worden. Der Chefredakteur schließt mit der Versicherung, dass kein leichtfertiger oder willkürlicher Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliege, sondern ein technisches Versehen. (2008)