Krach in Kleinstadt um das Heimatfest
Anwohner verbittet sich den Lärm und interveniert bei der Verwaltung
Die Bezirksausgabe einer Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Braucht Kalter Markt neuen Standort?“ über die Suche nach einem neuen Austragungsort für das Heimatfest in einer Gemeinde des Verbreitungsgebietes. In dem Bericht steht die Passage: „Auslöser dafür ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das die Stadt aufgrund einer Anzeige eines ´(…) mit französisch klingendem Namens aus der Alten Bahnhofstraße´ gegen den Tanzmusik veranstaltenden Verein ´Planemacher 2000´ wegen Lärmbelästigung eröffnen musste.“ Beschwerdeführer ist der Anwohner, der sich wegen der Lärmbelästigung bei der Stadt beschwert hat. Er betont, dass er keine Anzeige erstattet habe, sondern der Stadtverwaltung den Sachverhalt lediglich dargestellt und auf die aktuelle Rechtsprechung hingewiesen habe. Verbunden mit seinem Schreiben sei die Bitte um eine Beantwortung gewesen. Ein weiteres Vorgehen, eventuell in Form einer Anzeige, habe er von dieser Antwort abhängig gemacht. Die Ankündigung der Stadtverwaltung, im kommenden Jahr erst einmal eine Lärmpegelmessung zu veranlassen, habe ihm nicht genügt. Das von der Stadt eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren sei von ihm nicht gefordert worden. Falsch sei auch die Behauptung der Zeitung, so der Beschwerdeführer, er habe gedroht, das nächste Heimatfest zu verhindern. Er kritisiert außerdem den Hinweis im Artikel auf seine Person. Dies habe dazu geführt, dass er mehrfach angesprochen worden sei. Durch die veröffentlichten Angaben sei er identifizierbar. Er fühle sich an den Pranger gestellt. Nach Darstellung der Redaktion sei dem Beschwerdeführer in einem persönlichen Gespräch gesagt worden, dass das in dem kritisierten Beitrag verwendete Wort „Kläger“ nicht im juristischen Sinne zu verstehen sei. Es beschreibe schlicht die Tätigkeit des Klagens über einen Sachverhalt. Es sei überdies aus einer öffentlichen Veranstaltung berichtet worden, in deren Verlauf die Verantwortlichen von einem Bürger mit französisch klingenden Namen aus der alten Bahnhofstraße gesprochen hätten. Der Mitarbeiter der Zeitung habe diesen Satz lediglich zitiert. In einem offenen und sachlichen Gespräch sei es nicht möglich gewesen, Ziel und Wunsch des Beschwerdeführers herauszufinden. Er sei auch nicht bereit gewesen, auf das Angebot einzugehen, seine Sicht der Dinge in der Zeitung klarzumachen. (2008)