„Doktor“ und „Knochenbrecher“
Falscher Tierarzt ist am Ende nur ein Tier-Heilpraktiker
Unter der Überschrift „Wenn der Tierarzt in die Wärmestube kommt“ berichtet eine Regionalzeitung über einen Mann, der in einer Großstadt Tiere von Obdachlosen und sozial Schwachen versorgt. Er wird als „Veterinär“, „Arzt“ und „Doktor“ bezeichnet. Die Zeitung berichtet außerdem, der Mann habe einen aus Spenden finanzierten Verein gegründet. Der Beschwerdeführer, ein Doktor der Tiermedizin, sieht einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Der beschriebene Mann habe keine Approbation als Tierarzt und dürfe diesen Beruf folglich auch nicht ausüben. Dennoch werde er als Veterinär, Arzt und Doktor bezeichnet. Unter Hinweis auf seine Tätigkeit werbe der Mann um Spenden für seinen Tierschutzverein. In einer Bildunterschrift schreibe die Zeitung, der vermeintliche Veterinär behandele die Tiere kostenlos. Das wecke beim Leser unbegründete Hoffnungen. Die Chefredaktion der Zeitung räumt ein, dass der Bericht die Berufsbezeichnung des „Doktors“ nicht korrekt wiedergebe. Die Verfasserin des Beitrages, habe auf die Aussage des Tierheilpraktikers vertraut. Der habe auf die Frage, ob er Tierarzt sei, mit „ja“ geantwortet. Er habe hinzugefügt, dass er ein „Knochenbrecher“ sei. Der Fehler der Autorin sei es gewesen, dass sie nach der Auskunft des Tierheilpraktikers zu seinem Status als „Arzt“ nicht noch einmal nachgefragt habe. Nachdem der Beschwerdeführer die Redaktion auf den Fehler aufmerksam gemacht habe, sei dieser umgehend korrigiert worden. (2008)