Leserbrief bekam eine ganz neue Tendenz
Gravierende Änderungen sind mit dem Einsender abzusprechen
„Das waren keine Buntmetalldiebe“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Leserbrief. Der Einsender beschäftigt sich mit dem Diebstahl zweier Metalltafeln von einer KZ-Gedenkstele. Ein weiterer Leserbrief des Mannes erscheint einige Zeit später unter der Überschrift „Viehbrücke rasch reparieren“. Darin beschäftigt sich der Leser mit der nach seiner Meinung vordringlichen Reparatur eines Übergangs. Er ist der Beschwerdeführer. Im Fall des Briefes „Das waren keine Buntmetalldiebe“ kritisiert er, dass vier wichtige Aussagen von der Redaktion gestrichen worden seien. Auch im Brief mit dem Thema „Viehbrücke“ beklagt der Einsender Kürzungen und Veränderungen. Der Chefredakteur der Zeitung wundert sich, dass der Presserat die Beschwerde überhaupt zugelassen habe. Die Redaktion behalte sich Kürzungen von Leserzuschriften vor. Das stehe immer wieder auf der entsprechenden Seite. Auch hätte sich die Redaktion Beschwerden eingehandelt, wenn sie die schmähenden Passagen in den beiden Briefen hätte stehen gelassen. Der zuständige Redakteur habe den Beschwerdeführer freundlich gebeten, doch auf persönliche Schmähungen zu verzichten. Die Chefredaktion weist die Beschwerde mit Entschiedenheit zurück. (2008)