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Handgreiflichkeit nach Disco-Besuch

Zeitung sagt einem Fußballer eine hohe Geldstrafe voraus

Unter der Überschrift „Bayern-Star schlug Freundin“ berichtet eine Boulevardzeitung auf der Titelseite und im Innenteil darüber, dass ein Spieler des FC Bayern seine Freundin nach einem Disco-Besuch geschlagen haben soll. Es werden die Konsequenzen genannt, die der Club seinen Spielern im Fall von Fehlverhalten auferlegt. Einer habe einmal 25000 Euro in die Mannschaftskasse zahlen müssen, nachdem er angetrunken Auto gefahren sei. Dem Artikel sind Fotos beigestellt, auf dem sowohl der Spieler als auch seine Freundin erkennbar abgebildet sind. Die Freundin habe als Opfer einer Straftat nicht abgebildet werden dürfen, beanstandet ein Leser, der sich an den Deutschen Presserat wendet. Die Zeitung habe auch nicht behaupten dürfen, dass den Spieler eine „hohe Geldstrafe“ erwarte. Bei Erscheinen des Artikels sei fraglich gewesen, ob der Spieler überhaupt mit einer Strafe zu rechnen habe. Dies vor allem, weil es sich um ein Delikt aus dem persönlichen Bereich handele, bei dem eine Strafanzeige des Opfers zwingend erforderlich sei. Dies alles enthalte der Bericht nicht. Die Rechtsvertretung der Zeitung ist der Meinung, das Foto der Freundin habe abgedruckt werden dürfen, da es sich nicht um ein klassisches Opferfoto gehandelt habe. Es sei ein Agenturfoto gewesen, das bei anderer Gelegenheit aufgenommen worden sei. Außerdem sei sie als Begleiterin des Bayern-Spielers eine relative Person der Zeitgeschichte. Auch über die hohe Geldstrafe habe berichtet werden dürfen. Der Pressesprecher des Clubs habe mitgeteilt, dass der Trainer die nötigen Konsequenzen gezogen habe. Da der Spieler für keines der weiteren Pflichtspiele des Vereins gesperrt worden sei, habe der Berichterstatter die Aussage des Pressesprechers nur so interpretieren können, dass der Spieler eine hohe Geldstrafe zu erwarten habe. (2007)