Neun Stunden lang Persönlichkeitsrechte verletzt
Einer Bürgermeisterin renitenten Sohn und eine Affäre nachgesagt
Im Internetportal einer Mediengruppe wird nicht nur das Thema eines Artikels über die „Ärztepartei“ diskutiert, sondern auch die Frage, warum der Betreiber des Internet-Forums verschiedene Artikel löscht. In einem Beitrag, der für etwa neun Stunden zu lesen ist, wirft der Verfasser der Gruppe folgendes vor: „Es wurde doch weder in der (…) veröffentlicht, dass das Ordnungsamt den betrunkenen und renitenten Sohn der Bürgermeisterin aufgegriffen hat (…) Noch wurde die außereheliche Affäre von Frau (…) mit Herrn (…) publik gemacht.“ Die Bürgermeisterin tritt als Beschwerdeführerin in diesem Fall auf. Sie beklagt sich über eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und das ihres Sohnes. Die Geschäftsführung der Mediengruppe teilt mit, im Online-Portal werde den Besuchern der Seiten Gelegenheit gegeben, sich in einem offenen Meinungsforum unter anderem zu der Berichterstattung des Internet-Portals zu äußern. Rechtlich hafte ein Foren-Betreiber im Internet erst dann, wenn er von der Rechtsverletzung innerhalb des Forums Kenntnis erlange. Im vorliegenden Fall sei der kritisierte Kommentar unverzüglich gelöscht worden. Dies sei nicht zu beanstanden. Das Vorgehen sei von der freien grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung gedeckt. Das Forum biete den Lesern Gelegenheit, sich aktiv an der Diskussion um redaktionelle Themen oder transportierte Inhalte zu beteiligen. Wie in anderen Lebensbereichen komme es auch im Internet leider vereinzelt vor, dass manche Benutzer die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und rechtsverletzende Beiträge einstellten. Sobald solche Beiträge bekannt würden, müssten sie sofort gelöscht werden. (2009)