„Behauptungen ohne ausreichende Belege“
Zoohandlungen wehren sich gegen den Bericht einer Jugendzeitschrift
Eine Jugendzeitschrift veröffentlicht einen Artikel über die Behandlung und den Zustand von Tieren in deutschen Zoohandlungen. Der Beitrag trägt die Überschrift „Tierquälerei: Was in vielen deutschen Zoohandlungen wirklich abgeht…“. Die Zeitschrift berichtet unter anderem, dass ein krankes Tier nicht zum Arzt gebracht, sondern getötet werde. Zum Artikel gehören mehrere Fotos, mit denen die Missstände dokumentiert werden sollen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands beklagt sich über eine wahrheitswidrige Berichterstattung mit unbewiesenen Darstellungen. Für Behauptungen würden keine ausreichenden Belege geliefert. Der Verband vermutet, dass die abgedruckten Fotos nicht in deutschen Zoohandlungen aufgenommen worden sind. Darauf deute hin, dass die meisten Fotos laut Quellenhinweis nicht von der Zeitschrift stammen. Fotomaterial sei unkritisch und ohne eigene Recherche übernommen worden. Die Bilder hätten keinerlei Beweiskraft für die von der Redaktion aufgestellten Behauptungen. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift spricht von einem dringenden Gesellschaftsproblem, das die Redaktion aufgegriffen habe. Die Belege für die Berichterstattung seien in einem Video festgehalten, das im Internet abgerufen werden könne. Darin werde auch belegt, dass ein Glaskasten mit Ratten in einer Zoohandlung stand, die dem Präsidenten des Zentralverbandes gehöre. Der Redaktion liege im Übrigen weiteres Bildmaterial vor, das die Zustände dokumentiere. (2009)