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„Stillos, niveaulos, beleidigend und falsch“

Jäger haben sich wegen der Hundesteuer in der Wolle

„Jäger schießen untreues Mitglied ab“ titelt eine Regionalzeitung. Es geht um den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Kreisjagdverein. Im letzten Absatz des Artikels heißt es: „Zumindest aber in einem Punkt hat der … Genugtuung erfahren: Ein herausragender Jägersmann, der bisher keine Hundesteuer bezahlen brauchte und deswegen vom jetzt rausgeworfenen Jäger angepinkelt wurde, muss nun seinen Obolus für den Jagdhund brav an die … Stadtkasse entrichten. Das ist amtlich“. Der Betroffene, der den Deutschen Presserat anruft, hält die Behauptung im letzten Absatz für eine Beschuldigung unter der Gürtellinie. Sie sei stillos, niveaulos, beleidigend und falsch. Er betont, dass nach der Hundesteuersatzung in der Stadt Jagdhunde nicht steuerfrei seien. Da die Stadtverwaltung entgegen dieser Satzung gehandelt habe, habe sie nach einem sauber recherchierten und sachlichen Bericht im Wochenblatt angeblich ihre Praxis der Steuererhebung der Satzung entsprechend angepasst. Der Beschwerdeführer sieht sich selbst unwahren und ehrverletzenden Äußerungen ausgesetzt. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass der Beschwerdeführer pensionierter Polizist und Jäger sei. Mit dem Vorsitzenden der örtlichen Jägerschaft sei er seit Jahren heillos zerstritten. Dies sei stadtbekannt. Der Vorsitzende, so ein häufig erhobener Vorwurf des Beschwerdeführers, habe entgegen der örtlichen Satzung keine Hundesteuer zahlen müssen. Auf dessen Betreiben und nach einer Klärung innerhalb des Rathauses müsse nun auch der Vorsitzende die übliche Steuer entrichten. Der stellvertretende Chefredakteur bestreitet den Vorwurf, die Zeitung habe über den Beschwerdeführer mit persönlichen Angriffen und Beleidigungen berichtet. Unglücklich sei lediglich die Verwendung des Wortes „angepinkelt“. Hier wären die Begriffe „angeschwärzt“ oder „verpetzt“ sicherlich angebrachter gewesen. Für den kleinen verbalen Ausrutscher habe sich die Redaktion inzwischen bei dem Beschwerdeführer entschuldigt. (2007)