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Friedman und Mahler im Interview

Aufklärung der Öffentlichkeit über rechtsextremes Gedankengut

Eine Zeitschrift veröffentlicht unter dem Titel „So spricht man mit Nazis“ ein Interview von Michel Friedman mit Horst Mahler. Mahler begrüßt Friedman mit dem Hitler-Gruß, leugnet in dem Gespräch Auschwitz und äußert antisemitische und rechtsextreme Gedanken. Im Vorspann erläutert die Redaktion ihre Überlegung zu der Frage, ob sie das Gespräch drucken soll oder nicht. Sie habe sich für die Veröffentlichung entschieden, weil sie glaube, dass es eine bessere Bloßstellung der deutschen Rechtsextremen nie gegeben habe. Dies auch, wenn Mahler in dem Interview Dinge sage, die in Deutschland verboten seien. Der Beschwerdeführer lässt sich anwaltlich vertreten. Er sieht in dem Beitrag eine Volksverhetzung. Dieser sei eine seitenlange Werbung für die absurden Auffassungen Mahlers. Der Anwalt teilt mit, dass er im Auftrag seines Mandanten Anzeige gegen den Herausgeber und den Chefredakteur der Zeitschrift erstattet habe. Die Zeitschrift teilt mit, dass sie die Ansichten Mahlers genauso verabscheue wie der Beschwerdeführer. Die Äußerungen des Rechtsextremisten erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung, was für deren Veröffentlichung jedoch nicht zutreffe. Die Redaktion habe das Interview veröffentlicht, um das zeitgeschichtliche Ereignis des Gesprächs zwischen Friedman und Mahler zu dokumentieren. Sie wolle damit der breiten Öffentlichkeit die Verbohrtheit Mahlers und die Absurdität seiner Auffassungen vor Augen führen. Die Rechtsvertretung weist darauf hin, dass die Zeitschrift sich die Ansichten Mahlers nicht zueigen mache. Sie distanziere sich in der Einleitung des Interviews eindeutig von ihnen. Ziffer 2 des Pressekodex verpflichte Journalisten zur Wahrheit. Daher sei es notwendig gewesen, die Äußerungen Mahlers genauso zu veröffentlichen, wie sie gefallen seien. Dies fordere auch Ziffer 2.4 im Hinblick auf Interviews. (2007)