Gang zur Toilette wird kontrolliert
Fahrer mit Durchfall nahm Papierrolle mit: Entlassung die Folge
„Völlig von der Rolle! Gefeuert, weil er Durchfall hatte“ – so ist der Bericht einer Zeitschrift überschrieben, in dem es um einen Busfahrer geht, der entlassen wurde, weil er eine Rolle Toilettenpapier an sich genommen hatte. Die Beweislage sei erdrückend gewesen, da die Tat von einer Videoüberwachungsanlage festgehalten worden sei. Der Arbeitgeber des Gekündigten wolle die Kündigung wider besseres Wissen nicht widerrufen. Zudem habe er sich dazu verpflichten müssen, nicht weiter an seinen Anschuldigungen gegen den Busfahrer festzuhalten. Der Busunternehmer behauptet, anwaltlich verrtreten, dass es sich bei dem Artikel um eine falsche Darstellung der Geschehnisse handele. Falsch sei neben anderem, dass eine Kameraüberwachung stattfinde und dass er die Kündigung wider besseres Wissen nicht widerrufen habe. Falsch sei auch, dass er sich dazu habe verpflichten müssen, nicht länger an den erhobenen Anschuldigungen gegen den Busfahrer festzuhalten. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift steht auf dem Standpunkt, dass die Vorwürfe des Beschwerdeführers tatsächlich und presseethisch nicht haltbar seien. Der recherchierende Journalist habe sich bei einem Foto- und Interview-Termin von den örtlichen Gegebenheiten überzeugt und damit der journalistischen Sorgfaltspflicht genügt. Bei der Kameraüberwachung der Toiletten im Omnibusunternehmen handele es sich nicht um eine falsche Tatsachenbehauptung, denn eine Überwachung der Toiletteneingänge von außen finde tatsächlich statt. Dass Mitarbeiter beim jeweiligen Gang auf die Toilette gefilmt würden, habe die Redaktion nicht behauptet. Dass nach jedem Toilettengang in dem Bus-Unternehmen die Klopapier-Rollen gezählt würden, sei eine zutreffende Tatsachenbehauptung. Dies gehe auch aus der fristlosen Kündigung gegen den Busfahrer hervor. (2008)