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Beispiele für Hartz IV-Missbrauch

Bezeichnung einer Tatverdächtigen als „Roma“ nicht gerechtfertigt

Beispiele für Hartz IV-Missbrauch sind Thema in einer Boulevardzeitung. So berichtet sie über einen besonders gravierenden Fall, in dem eine Frau Leistungen erhalten hat und unter Betrugsverdacht steht. In dem Artikel wird mitgeteilt, dass es sich dabei um „Mirija S. (25), Mutter von zwei Kindern, Roma, deutsche Staatsbürgerin“ handele. Sie habe Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter bekommen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 (Diskriminierung), hier Richtlinie 12.1, des Pressekodex. Den Roma würden durch diese Art der Berichterstattung pauschal strafbare Verhaltensweisen unterstellt. Dadurch werden Vorurteile gegen die Minderheit als Ganzes geschürt und diese stigmatisiert. Derartige Kriminalität – so der Zentralrat – habe nichts mit der Minderheitenzugehörigkeit zu tun. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Beschwerde für offensichtlich missbräuchlich, da der Zentralrat schon vor Anrufung des Presserats Kontakt mit der Zeitung aufgenommen habe mit dem Ziel, dieser vorab die Möglichkeit zur Stellungnahme und zu einem korrigierenden Artikel zu geben. Dieses Ansinnen habe der Verlag zurückgewiesen. Unter Hinweis auf die Auseinandersetzung zweier Repräsentanten der Sinti anlässlich einer Holocaust-Gedenkfeier im Bundesrat müsse davon ausgegangen werden, dass es dem Zentralrat allein darum gehe, seinen Führungsanspruch gegenüber der „Sinti-Allianz Deutschland“ zu behaupten. Dem Beschwerdeführer gehe es nicht um die Wahrung des Pressekodex, sondern um die Einschüchterung bereits im Vorfeld. Man wolle offenbar eine publizistische Plattform für eigene Ziele erhalten. (2009)