Entscheidungen finden

Verunglückten Fan ungepixelt im Bild gezeigt

Zeitung: Tausende haben den Vorfall im Fußball-Stadion mitbekommen

Ein Fußball-Fan stürzt bei einem Auswärtsspiel seines Vereins im Stadion des gastgebenden Klubs sechs Meter in die Tiefe und wird schwer verletzt. Eine Boulevardzeitung berichtet über den Zwischenfall und zeigt ein großformatiges Bild des Gestürzten. Dieser ist von hinten aufgenommen; seine Rückentätowierungen sind erkennbar. Im Innern der Zeitung steht ein weiterer Bericht über den gestürzten Stadionbesucher. Diesmal wird der Fan auf der Tribüne gezeigt. Sein Gesicht ist ungepixelt; er ist eindeutig erkennbar. Im Begleittext wird sein Spitzname „Mimi“ genannt. Ein Leser der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte des verunglückten Fans durch die identifizierende Art der Berichterstattung verletzt. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der geschilderte Vorfall habe sowohl unter den tausenden Fans, aber auch bei Spielern und Trainern für Erschütterung gesorgt. Auch im Internet habe das Unglück ein großes Echo nach sich gezogen. Vor diesem Hintergrund habe sich die Redaktion entschieden, ausführlich zu berichten. Da das Opfer im Verein weithin bekannt sei und Tausende im Stadion das Unglück mitbekommen hätten, sei in der vom Beschwerdeführer kritisierten Weise berichtet worden. Aufgrund aller gegebenen und geschilderten Umstände vertrete die Redaktion nach wie vor die Meinung, dass sie nicht gegen den Pressekodex verstoßen habe. (2008)