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Burschenschaft „ultrarechts“ und „NPD-nah“

Zeitung berichtet von „Sogwirkung“ auf rechtsradikale Studenten

Eine überregionale Zeitung berichtet unter den Überschriften „Neonazi arbeitete in RCDS-Spitze“ und „In SS-Montur zu Wolfstanz“ über Aktivitäten einer Burschenschaft in einer deutschen Universitätsstadt. Diese wird als „ultrarechts“ und „NPD-nah“ bezeichnet. Im letzten Absatz des Artikels mit der Überschrift „Neonazi arbeitete in RCDS-Spitze“ wird ein AstA-Mitglied einer anderen Universität zitiert: „Man sieht, dass … (die Burschenschaft) weiterhin ein Scharnier zwischen Rechtskonservativen und Rechtsradikalen ist.“ In dem Beitrag „In SS-Montur zu Wolfstanz“ wird berichtet, die Burschenschaft stehe im Visier des Verfassungsschutzes, weil die NPD einen Teil ihrer Wahlkämpfer und Fraktionsmitglieder aus dieser Burschenschaft rekrutiere. Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat, weil er der Auffassung ist, dass die Burschenschaft wahrheitswidrig als “NPD-nah“ bezeichnet werde. Auch die zufällige Doppelmitgliedschaft weniger Personen in der Burschenschaft und in der NPD rechtfertige nicht die Behauptung, es handele sich um eine rechte Gruppe. Die Burschenschaft sei basisdemokratisch organisiert und den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Auch die Behauptung, aus der Burschenschaft würden Wahlkämpfer und Fraktionsmitglieder der NPD rekrutiert, sei falsch und ehrverletzend. Die Rechtsabteilung der Zeitung beruft sich auf den Bericht des Landesverfassungsschutzes aus dem Jahr 2004. Darin wird unter anderem ein NPD-Funktionär zitiert, der sich öffentlich dahingehend geäußert haben soll, dass die Burschenschaft „national gesinnt“ sei und dass sein Kreisverband von der „Sogwirkung“ der Burschenschaft auf rechtsextreme Studenten profitiert habe. Außerdem habe die Landesregierung auf eine Anfrage eines Abgeordneten mitgeteilt, dass die Burschenschaft der rechtsextremen NPD nahe stehe. Zu dem zweiten beanstandeten Artikel teilt die Redaktion mit, dass sie sich auf den Bericht eines zuverlässigen Informanten gestützt habe. An dessen Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit bestünden keine Zweifel. (2006)