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Weniger wäre ein bisschen besser gewesen

Zeitung räumt neuem Produkt viel redaktionellen Platz ein

Auf der Titelseite einer Regionalzeitung erscheint das Foto einer Frau, die eine neue Bio-Pizza in die Kamera hält. In einer dem Bild beigestellten Meldung wird das Produkt näher vorgestellt. Das Ganze ist ein Anreißer für einen ausführlichen Bericht im Innenteil des Blattes. Thema: Das neue Produkt in allen Einzelheiten. Eine Leserin ruft den Deutschen Presserat an, weil sie in der Veröffentlichung Schleichwerbung sieht. Der Chefredakteur der Zeitung kann für die Beschwerde kein Verständnis aufbringen. Nach seiner Meinung sei Schleichwerbung eine dem Leser nicht bewusste Heraushebung eines Produkts und eine Dienstleistung, die sich der „Schleichwerbende“ entgelten lasse. Die Veröffentlichung beziehe sich auf die erste Bio-Pizza einer bestimmten Firma. Der Hersteller sei mit vielen tausend Beschäftigten für den Verlagsort wichtig. Viele Arbeitsplätze in der Region hingen von der erfolgreichen Einführung neuer Produkte der Firma ab. Deshalb werde alles, was in dem Unternehmen passiere, von der Zeitung registriert. Überdies sei das Produkt neu und einzigartig. Deshalb sei darüber berichtet worden. Die Zeitung habe keinerlei materielle Vorteile aus der Veröffentlichung gezogen. Trotzdem sei der Artikel bei der Blattkritik besprochen worden. Auch nach Meinung des Chefredakteurs hätte der Beitrag ein wenig kürzer, ein bisschen zurückhaltender und in diesem Sinne weniger werbend sein dürfen. (2007)