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Namensnennung in einem Interview

Entlassener Öffentlichkeitsarbeiter sieht sich bloßgestellt

Eine Regionalzeitung interviewt den Vorsitzenden eines Trabrennvereins. Dabei stellt sie fest, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Trabrennvereine, aber auch speziell der örtlichen Trabrennbahn, katastrophal sei. Auf die Frage, ob er hier etwas ändern werde, antwortet der Vorsitzende, dass sein Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit zu viel Geld für nichts bekommen habe. Man habe sich von dem Mann getrennt, ihm zuvor einen Halbtagsjob angeboten. Doch den habe er nicht gewollt. Jetzt müsse man sich andere Möglichkeiten der Öffentlichkeits- und Pressearbeit überlegen. In dem Interviewtext wird der vollständige Name des entlassenen Mitarbeiters genannt. Der Betroffene sieht in der Interviewpassage eine ehrverletzende Behauptung und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Aussage in Kombination mit der Nennung seines Namens sei diskriminierend und ziehe weitreichende persönliche Folgen für ihn nach sich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei eine Tätigkeit vom Trabrennverein gekündigt worden. Er habe sich in dieser Phase auf der schwierigen Suche nach einer neuen Anstellung befunden. Die veröffentlichte Aussage sei in diesem Zusammenhang nicht gerade förderlich gewesen. Die Chefredaktion der Zeitung teilt dem Presserat mit, der genannte Trabrennverein sei nach Umsatzrückgängen zu einem Sparkurs verpflichtet. Trotz der Widerstände vieler Mitglieder habe der Verein Mitte 2002 dennoch die Position Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. In der Folgezeit seien auch Rennen an Samstagen ausgefallen. Dies habe den Redakteur zu dem Interview mit dem Vorsitzenden des Trabrennvereins veranlasst. Die Öffentlichkeitsarbeit des Beschwerdeführers sei auf heftige Kritik gestoßen. Die Feststellung des Redakteurs in der Interviewfrage hätte der Interviewpartner dementieren können. Stattdessen habe er in seiner Antwort den Tatbestand der unangemessenen Öffentlichkeitsarbeit bestätigt. (2004)