Lehrer bekannt wie ein „bunter Hund“
Er hatte nichts gegen die Nennung seines Namens einzuwenden
„Ausbildung der Kinder in Gefahr?“ überschreibt eine Lokalzeitung ihren Bericht über die Eltern-Kritik an einem namentlich genannten Lehrer. Detailliert werden die Vorwürfe der Eltern aufgelistet. Es wird auch berichtet, wie der Rektor der Schule zu dem Problem steht, wie der Schulrat damit umgeht und was der Schulverbandsvorsitzende davon hält. Der betroffene Lehrer kommt zu Wort. Für den Lehrer beschwert sich der „dbb-Beamtenbund und Tarifunion“ beim Deutschen Presserat. Er kritisiert, dass der vollständige Name des Lehrers genannt worden sei. Zwar komme dieser in dem Artikel zu Wort, nachdem er mit der Autorin zweimal gesprochen habe. Dabei habe er sich weder mit dem Abdruck seiner Aussagen einverstanden erklärt, noch der Nennung seines Namens zugestimmt. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung, so der Beschwerdeführer, habe nicht vorgelegen. Das kritisierte Blatt erscheint im Verbund einer Regionalzeitung, für die sich ein Mitglied der Gesamtredaktionsleitung zu der Beschwerde äußert. Der kritisierte Lehrer habe bei den Gesprächen mit der Verfasserin niemals erwähnt, dass er den Abdruck seiner Aussagen nicht wünsche. Er habe vielmehr geäußert, dass es nur gut sei, wenn er seine Sicht der Dinge öffentlich darstellen könne. Es sei auch über die Namensnennung gesprochen worden. Aufgrund der Berichterstattung in anderen Medien sei er bekannt wie ein bunter Hund. Deshalb könne die Autorin seinen Namen ruhigen Gewissens in ihrem Bericht nennen. (2007)