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Model als „Hungerhaken“ bezeichnet

Bezeichnung ist wegen der beruflichen Tätigkeit der Frau zulässig

Modenschau im Zirkuszelt. Die Regionalzeitung berichtet über die bei dieser Gelegenheit präsentierte Mode sowie über die Models. Über diese heißt es: „Die Models! Die Stadt … schreit nach neuen Gesichtern! Hungerhaken wie das superdürre Model Claudia Sch. sollte das Modeteam (…) nicht auf den Laufsteg schicken.“ Die so Bezeichnete verpflichtet einen Anwalt und wendet sich als Beschwerdeführerin an den Deutschen Presserat. Sie verwahrt sich gegen die Bezeichnung als „Hungerhaken“, die noch dazu mit ihrem Namen verknüpft worden sei. Sie fühlt sich in ihrer persönlichen Ehre verletzt. Als „Hungerhaken“ würden nur Frauen abwertend bezeichnet, die sich gezielt dünn hungern bzw. unter Essstörungen leiden. Es handele sich um eine Schmähkritik. Als sachgerechte Kritik an ihrer Arbeit könne diese Bezeichnung nicht gewertet werden. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Kritik an der Berichterstattung zurück. Das Model sei nicht mit vollem Namen genannt worden. Es sei auch kein Foto abgedruckt worden, so dass die Beschwerdeführerin unerkannt geblieben sei. Insgesamt handele es sich um eine Meinungsäußerung. Der Verfasserin des Artikels sei es darum gegangen, auf das Leitbild hungernder Models hinzuweisen, die dem Schlankheitsideal um jeden Preis entsprechen wollten. (2007)