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Ein Präparat in den Vordergrund gestellt

Das anfängliche Informationsinteresse besteht jetzt nicht mehr

Eine Programmzeitschrift berichtet über eine Expertentagung zum Thema Naturmedizin. Ein Wissenschaftler wird zitiert, der sich zu einem bestimmten Präparat positiv äußert. Die Zeitschrift nennt den Namen des Medikaments. Der Hersteller schaltet in dem Blatt zwei Anzeigen, in denen für das Präparat geworben wird. Der Beitrag verstößt nach Meinung eines Lesers in Verbindung mit den Anzeigen gegen den Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 des Pressekodex. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt mit, der kritisierte Beitrag befasse sich mit der Tagung zum Thema Immunabwehr. Mehrere Dutzend anderer Zeitungen und Zeitschriften hätten dies auch so gehalten. In einer bekannten Zeitschrift habe es das genannte Produkt sogar auf die Titelseite geschafft. (2007)