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Mit Winnenden sehr dezent umgegangen

Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung mit sachlicher Dokumentation

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Hatte es der Amokläufer nur auf Frauen abgesehen?“ eine Fotostrecke mit 87 Bildern. Thema ist der Amoklauf von Winnenden. Ein Teil der Fotos zeigt getötete Schülerinnen. En Nutzer der Ausgabe sieht in der Veröffentlichung der Fotos und der Nennung der Namen von jugendlichen Opfern einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Diese Bilder hätten nichts in der Öffentlichkeit zu suchen. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist auch angesichts dieser Beschwerde darauf hin, dass Winnenden kein Regelfall gewesen sei und deshalb wegen der „besonderen Begleitumstände“ die Betroffenen in Wort und Bild vorgestellt werden durften. Bei den Fotos der abgebildeten Opfer seien die berechtigten Interessen der Abgebildeten gewahrt worden. Es seien kontextneutrale Porträts, die die Betroffenen nicht in hilfloser oder in anderer Weise entwürdigender Position zeigten. Über einen entgegenstehenden Willen einzelner Hinterbliebener sei der Redaktion nichts bekannt. Das gelte auch für einen Fall der Angehörigen eines der Opfer, die laut Vorwurf in einem anderen Beschwerdefall „mit erheblichem Aufwand“ vergeblich versucht hätten, den Abdruck eines Fotos zu verhindern. Auch die Bezeichnung eines der Opfer als „attraktive Schülerin“ verletze keine presseethischen Grundsätze. Der Ausdruck sei vielmehr eine positive Beschreibung, die keine Grenze des Anstands überschreite. (2009)