Zusätzliches, vermeidbares Leid
Zeitung zeigt Amokläufer von Winnenden in einer „Heldenpose“
„Seid ihr immer noch nicht tot?“ titelt eine Boulevardzeitung nach dem Massaker von Winnenden. Auf einer der vier Seiten mit der Amoklauf-Berichterstattung ist ein Bild zu sehen, das vier Schüler einer benachbarten Schule hinter Fensterglas zeigt, die entsetzt das Geschehen vor dem Gebäude beobachten. Die Bildunterschrift lautet: „Sie sind dem Unglück entkommen: Schüler einer benachbarten Schule stehen am Fenster, sind betroffen und geschockt.“ Ein anderes Foto zeigt die abgedeckte Leiche eines angeblichen Gärtners, der von dem Amokläufer Tim K. erschossen wurde. Auf weiteren Bildern: Eine Schülerin, die von einer Lehrerin getröstet wird, und ein Opfer, das als „Autohändler Dennis P. (36)“ bezeichnet wird. Auf weiteren Seiten beschäftigt sich die Zeitung mit der Motivsuche. In diesem Zusammenhang bringt sie ein ganzseitiges Foto des Amokschützen. Er steht da im Kampfanzug, eine Handfeuerwaffe im Anschlag. Der Beitrag „Er schoss gezielt auf Mädchen“ ist mit vier Fotos von getöteten Mädchen bebildert. Ein Leser der Zeitung sieht die Abbildung der Jugendlichen, die laut Bildtext „dem Unglück entkommen sind“, als kritikwürdig an. Ihre Gesichter seien deutlich zu erkennen. Das Foto sei durch eine Glasscheibe aufgenommen worden, was die Vermutung nahe lege, dass die Jugendlichen nicht gewusst hätten, dass sie fotografiert würden. Die Abbildung – so der Beschwerdeführer – sei durch ein Interesse der Öffentlichkeit möglicherweise begründet, jedoch sei es nicht notwendig, die jungen Leute erkennbar darzustellen. Sie würden künftig als Betroffene eines Amoklaufes gesellschaftlich stigmatisiert. Dies behindere die Rückkehr in ein normales Leben. Der Leser kritisiert auch die Rekonstruktion der Bluttat in einem der Klassenzimmer. Der Täter schießt wahllos auf Lehrerinnen und Schülerinnen. Diese Darstellung biete dem Leser die Möglichkeit, am Moment des Sterbens einer der Lehrerinnen teilzunehmen. Die Darstellung erzeuge bei den Angehörigen zusätzliches, vermeidbares Leid. Der Tod von drei Frauen werde durch die reißerische Darstellung sensationsjournalistisch ausgenutzt. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitung sei es Aufgabe der Presse, in der Öffentlichkeit erhobene Fragen zum Tatverlauf, über die Person des Täters, sein Lebensumfeld, seine Geschichte, über die Opfer sowie privates und behördliches Handeln zu beantworten. Das habe die Redaktion in verantwortungsbewusster Weise getan. Die notwendige Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten und die Prüfung der Fakten seien gewissenhaft vorgenommen worden. Laut Pressekodex habe „in der Regel“ eine identifizierende Berichterstattung über die Opfer zu unterbleiben. Der Amoklauf von Winnenden sei jedoch kein „Regelfall“ gewesen. Die Zeitung beruft sich auf die besonderen „Begleitumstände“ im Sinne der Richtlinie 8.1, die eine Berichterstattung wie in diesem Fall rechtfertigten. (2009)