Entscheidungen finden

Namensnennung bei einem Todesfall

Widersprüchliche Darstellung, wie ein Tankwart zu Tode kam

Unter der Überschrift „Benzinwut! Erster Berliner Tankwart tot“ berichtet eine Boulevardzeitung, ein 44-jähriger Tankwart habe die Wut auf die Benzinpreise jetzt mit seinem Leben bezahlt. Der Mann habe an der Tankstelle einen Herzinfarkt erlitten, als er einen Autofahrer stellen wollte, der seine Tankrechnung nicht habe bezahlen wollen. Mit den Benzinpreisen steige auch der „Sprit-Klau“. Fotos zeigen den Tankwart und die Tankstelle, an der er elf Jahre gearbeitet hat. Die Zeitung nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort. Der Pfarrer der Kirchengemeinde, zu deren Mitgliedern der Tote zählte, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Grundlegende Angaben in dem Artikel seien falsch. So habe der Betroffene an der Tankstelle keinen Herzinfarkt erlitten. Er sei nicht zwischen den Zapfsäulen zusammengebrochen und es sei auch kein Not-arzt alarmiert worden. Tatsächlich habe sich der Mann nach Feierabend von einem Freund und seiner Ehefrau zur Untersuchung in ein Krankenhaus fahren lassen. Nach dieser Untersuchung sei er stationär aufgenommen worden. Zwei Tage später habe er im Krankenhaus einen Herzinfarkt erlitten und sei verstorben. Die Zeitung konstruiere fälschlicherweise einen Zusammenhang zwischen dem Tod des Tankwarts und den aktuellen Benzinpreisen. Dabei sei der Betroffene unabhängig von seiner Arbeit als Tankwart gestorben. Der Beschwerdeführer kritisiert zudem die Veröffentlichung eines Fotos des Verstorbenen. Dessen Frau habe den Redakteuren der Zeitung mitgeteilt, dass sie zum Tod ihres Mannes nichts sagen und nichts mit der Zeitung zu tun haben wolle. Die Journalisten hätten auch die Chefin der Tankstelle besucht und dort vorgegeben, sie seien auf Empfehlung der Ehefrau gekommen und hätten bereits mit ihm als dem zuständigen Pfarrer alles Wesentliche besprochen. Auf diese Weise hätten sie sich ein privates Foto des Toten erschlichen. Die Rechtsabteilung des Verlages bestreitet, dass unlautere Mittel angewandt worden seien und dass etwas Falsches berichtet worden sei. Während ihrer Recherche hätten sich die Redakteure nie auf den Beschwerdeführer berufen. Auch mit der Witwe sei es zu keinem längeren Gespräch gekommen. Auf deren Hinweis hätten die Redakteure jedoch die Arbeitsstätte des Tankwarts aufgesucht. Dort hätten sie von der Chefin die vom Beschwerdeführer in Frage gestellten Fakten erfahren. Wörtlich habe die Frau gesagt: „Harry rannte hinterher, wollte sich die Autonummer notieren. Dann packte er sich ans Herz und brach auf der Tanke zusammen. Ein Kollege rief sofort den Notarzt.“ Die Chefin der Tankstelle habe zudem berichtet, dass ihr Mitarbeiter sich schon häufiger über Tankdiebe geärgert habe. Diese Diebstähle hätten zugenommen, je teurer das Benzin geworden sei. (2004)