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Sachliche Dokumentation der Ereignisse

Online-Ausgabe einer Zeitung geht mit Winnenden-Opfern dezent um

„Verletzte Lehrer werfen sich schützend vor ihre Schüler!“ titelt eine Boulevardzeitung in ihrer Online-Ausgabe über das besonnene Verhalten der Lehrer während des Amoklaufes in Winnenden. Zum Beitrag gestellt sind die Bilder der drei getöteten Lehrerinnen. In den Bildtexten sind die Vornamen und die Initialen der Familiennamen angegeben. Nach Auffassung eines Lesers verletzt die Bildserie die Persönlichkeitsrechte der Opfer nach Ziffer 8 des Pressekodex. Mit erheblichem Aufwand sei der Versuch unternommen worden, dass ein Bild der getöteten Michaela K. nicht veröffentlicht wurde. Offenbar sei die Redaktion jedoch an dieses Bild gelangt. Wenn die Angehörigen nach einer solchen Tat nicht wünschten, dass Bilder einer Verstorbenen an die Öffentlichkeit gelangten, sollte die Presse dies respektieren und die Veröffentlichung unterlassen. Zur Rechtfertigung ihrer Handlungsweise führt die Rechtsabteilung der Zeitung das Argument des außerordentlich hohen Informationsinteresses der Öffentlichkeit am Geschehen von Winnenden in die Diskussion ein. Nach ihrer Auffassung seien Persönlichkeitsrechte und Fakten sorgfältig gegeneinander abgewogen worden. Der Pressekodex schreibe fest, dass „in der Regel“ eine identifizierende Darstellung der Opfer zu unterbleiben habe. Winnenden sei jedoch kein Regelfall gewesen. Bei den Fotos seien auch die berechtigten Interessen der Opfer berücksichtigt worden. Alle seien kontextneutrale Porträts und zeigten sie nicht in einer hilflosen oder entwürdigenden Position. Über einen entgegenstehenden Willen einzelner Hinterbliebener sei den Redaktionen nichts bekannt. Das gelte auch für den Fall der vom Beschwerdeführer genannten Michaela K. (2009)