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Kein Hinterbliebener hat sich beklagt

Nachrichtenmagazin geht dezent mit Opferbildern um

Ein Nachrichtenmagazin titelt „Die Opfer von Winnenden – Die Tat. Der Mörder. Die Hintergründe. Das Protokoll eines monströsen Verbrechens.“ Porträtfotos von 12 der fünfzehn Opfer des Amokläufers an der Winnender Realschule werden gezeigt. In der Bildzeile steht jeweils der abgekürzte Name des Opfers. Auf einem der Fotos ist die abgedeckte Leiche von Franz J. (56) zu sehen. Bei den Opfern „Michaela K. (26)“ und „Sigurt W. (46)“ veröffentlicht die Redaktion einen schwarzen Kasten anstelle eines Fotos. Ein Leser hält die Berichterstattung für menschenverachtend. Es sei selbstverständlich, dass über eine solche Tat berichtet werden müsse. Die Detailtiefe sei jedoch abstoßend. Die Bilder der Opfer gehörten nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht auf die Titelseite. Er habe beschlossen, das Magazin demonstrativ nicht zu lesen. Ein leitender Redakteur nimmt Stellung. Sein Blatt habe bewusst nicht den Täter, sondern die Opfer auf die Titelseite genommen. Sie habe dem Attentäter nicht posthum einen großen Auftritt verschaffen wollen. Die Dimension der Tat lasse sich am besten dadurch begreifbar machen, dass die Redaktion die Gesichter der Opfer zeige – normale, überwiegend sehr junge Menschen, so natürlich gezeigt, wie ihre Familien, ihre Freunde sie sahen. Es sei der Redaktion gerade darum gegangen, jedem der 15 Opfer ein Gesicht und eine Geschichte zu geben. Es seien ganz normale Porträtfotos abgedruckt worden. Solche Bilder könnten die Menschenwürde nicht verletzen. Ganz im Gegenteil: Es sei weit verbreitet und üblich, Verstorbener auch anhand von Bildern zu gedenken. Es gebe auch die Tradition der Sterbebilder. Die Redaktion könne daher nicht erkennen, dass Porträts getöteter Verbrechensopfer dazu geeignet seien, diese in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Dies gelte auch für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Die Identifizierbarkeit der Opfer könne bei einer Tat dieser Dimension deshalb keine Rolle spielen, da ohnehin ihr gesamtes Umfeld von ihrem Schicksal erfahre. Im Gegensatz zur Magazin-Redaktion habe die Baden-Württembergische Landesregierung in ihrer Traueranzeige die vollständigen Namen aller Getöteten veröffentlicht. Nicht ein einziger Hinterbliebener habe sich bei der Redaktion über die Nennung der abgekürzten Namen beklagt. In vielen Zuschriften hätten Leser zum Ausdruck gebracht, dass das Anliegen der Redaktion von ihnen richtig verstanden worden sei. (2009)