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Ratsmitglied als Äpfelklauer bezeichnet

Chefredakteurin einigt sich gütlich mit dem Angegriffenen

Ein Leserbrief in einer Regionalzeitung ist überschrieben mit „Verbesserungen in Sachen Seewasser und Ratssitzung“. Der Einsender äußert sich zu dem Verhalten eines Ratsmitgliedes, dem Diskrepanzen zwischen seiner Tätigkeit im Rat und seinem privaten Verhalten vorgeworfen werden. Dabei werden noch andere Vorgänge erwähnt. Unter anderem soll das angegriffene Ratsmitglied Äpfel geklaut haben. Eine Leserin hält den Leserbrief für ehrverletzend und unsachlich. Die Zeitung hätte ihn nicht veröffentlichen dürfen. Die Chefredaktion räumt ein, dass einige Formulierungen in dem Brief unter anderen Umständen wohl gekürzt worden wären. Das angegriffene Ratsmitglied habe eine persönliche Entschuldigung der Chefredakteurin angenommen und den Fall für erledigt erklärt. Der stellvertretende Chefredakteur ergänzt, er habe den Brief bearbeitet und in einem Gespräch mit dem örtlichen Redaktionsleiter abklären wollen. Er habe niemand erreicht. Der Brief habe den Freigabevermerk erhalten und sei so erschienen. (2007)