Die Hand eines Toten gezeigt
Zeitung verletzt mit Foto die Gefühle der Hinterbliebenen
Unter der Überschrift “Hier stirbt ein Kranführer” berichtet eine Zeitung über die Folgen eines Tornados, der in einer Großstadt zwei Todesopfer forderte. Sowohl auf der Titelseite als auch im Inneren des Blattes werden kleine Fotos des zerquetschten Kranführerhauses gezeigt. Darauf ist die Hand eines der Toten zu erkennen. Ein Leser hält die Darstellung für reißerisch. Das Opfer werde würdelos dargestellt und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er bittet den Deutschen Presserat, sich mit dem Fall zu befassen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung kann in der Veröffentlichung keine Verletzung der Ziffern 10 und 11 des Pressekodex erkennen. Das Opfer sei auf dem Bild nicht zu identifizieren. Zudem sei das Foto recht klein und unscharf, so dass die Würde des Toten nicht angegriffen werde. Die Veröffentlichung unterstreiche den Inhalt des Artikels und führe dem Leser das Ausmaß des Tornados vor Augen. Falls sich jedoch Angehörige oder Dritte in ihren Gefühlen verletzt fühlen sollten, so entschuldige sich die Zeitung dafür. (2006)