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Werbung auf dem Weg über die Stiftung

Chefredakteur: Bausparkasse wurde doch gar nicht genannt

Dem Vorwurf der Schleichwerbung sieht sich eine Zeitschrift ausgesetzt. Es geht um einen Beitrag unter der Überschrift „Mieten werden steigen“ zum Thema „Wohneigentumsquote in Deutschland“. Darin kommt der Geschäftsführer der Schwäbisch-Hall-Stiftung zu Wort. Am Ende des Beitrags wird ein Kasten mit einem Gewinnspiel veröffentlicht. Die Zeitschrift und die Bausparkasse Schwäbisch-Hall verlosen vier Bausparverträge. Nach Auffassung des Beschwerdeführers liegt Werbung für das Unternehmen Schwäbisch-Hall vor, auch wenn dieses im redaktionellen Beitrag gar nicht so genannt sei. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitschrift – wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur nimmt Stellung. Das Thema „Wohneigentumsquote in Deutschland“ habe den Redakteur der Zeitschrift zu dem Geschäftsführer der Schwäbisch-Hall-Stiftung geführt, die keine wirtschaftlichen Interessen verfolge. Es sei überdies gute Tradition, Sachthemen mit Hilfe von Gewinnspielen attraktiver zu machen. Weder die Zeitschrift noch die Stiftung hätten im vorliegenden Fall wirtschaftliche Interessen verfolgt. (2007)