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Bildberichterstattung als „Drahtseilakt“

Agentur: „Fotografen hielten sich strikt an Vorgaben der Behörden“

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet unter der Überschrift „Verletzte Lehrer schützten Schüler vor Amokläufer“ über das Verhalten der Lehrkräfte bei der Tragödie von Winnenden. Der Beitrag handelt auch von der psychologischen Betreuung der Schüler. Er ist mit 13 Fotos bebildert, die Trauerszenen vor der Altbertville-Realschule sowie von der Beerdigung des ersten Opfers auf dem Stadtfriedhof von Winnenden zeigen. Grundlage ist die Beschwerde BK2-65/09, in der die Veröffentlichung der Fotos von der Beerdigung der Opfer des Amoklaufs kritisiert wird. Die Veröffentlichung sei gegen den ausdrücklichen Wunsch der Beteiligten erfolgt. Der Beschwerdeführer sieht hierin die Verletzung mehrerer presseethischer Grundsätze. Er kritisiert auch den Abdruck von Fotos, auf denen diese Schriftzüge zu erkennen sind: „Film- und Fotografierverbot“ und „Lasst uns in Ruhe trauern“. Großaufnahmen von Sarg, Sargträgern und Trauergästen hält er für eine provokante Pietätlosigkeit. Da die Fotos unter anderem von einer Nachrichtenagentur stammen, leitet der Presserat eine Beschwerde gegen diese ein. Deren Chefredakteur stellt fest, die Redaktion habe im Fall Winnenden durchweg zurückhaltend agiert und sich an sämtliche Vorgaben der örtlichen Behörden gehalten. Die Bildberichterstattung vom Schauplatz eines so fürchterlichen Verbrechens sei für alle Beteiligten ein „Drahtseilakt“. Dem begründeten Interesse der Öffentlichkeit an Bildern vom Geschehen stehe der zu respektierende Wunsch der Betroffenen gegenüber, in Ruhe gelassen zu werden. Vor allem bei den Trauerfeiern und Beerdigungen habe es klare Vorgaben der Einsatzleitung der Polizei gegeben. An diese hätten sich die Agenturfotografen strikt gehalten. So sei zum Beispiel bei der ersten Beerdigung in Winnenden ausdrücklich genehmigt gewesen, von einem Standort außerhalb des Friedhofs ein Foto der Sargträger auf dem Weg zur Grabstätte zu machen, nicht jedoch Bilder der Angehörigen. Die besondere Problematik der Berichterstattung zeige die häufig zitierte Titelseite der lokalen Winnender Zeitung. Unter einem Foto mit zwei Jugendlichen sei dort zu lesen gewesen: „Lasst uns in Ruhe trauern“. Darauf seien sechs Sonderseiten mit vielen Berichten und Fotos, auch der Nachrichtenagenturen, gefolgt. Bei seiner Agentur – so der Chefredakteur – seien keinerlei Beschwerden über das Verhalten der Kollegen oder ihre Fotos eingegangen. Dass die Fotografen in Winnenden verantwortungsbewusst und umsichtig gehandelt hätten, zeige die Tatsache, dass einer der Kollegen vom Staatsministerium Baden-Württemberg und von Bundespresseamt gebeten worden sei, den Pool für alle Nachrichtenagenturen bei der zentralen Trauerfeier zu übernehmen. Beide Stellen hätten sich anschließend für die zurückhaltende, angemessene Arbeitsweise der Agentur-Fotografen bedankt. (2009)