Redaktion hätte nachfragen müssen
Einer Bundestagskandidatin möglicherweise großen Schaden zugefügt
Am Tag vor der Bundestagswahl berichtet eine Ausgabe einer Regionalzeitung über die Direktkandidaten aus ihrem Bereich. Tabellarisch veröffentlicht werden die Antworten aus einem Fragenkatalog, zu dem die Kandidaten der Parteien Stellung nehmen sollten. Im Kasten einer Kandidatin der Partei „Die Linke“ steht: „Keine Aussage“. Die Frau beschwert sich beim Presserat. Sie sei von der Redaktion gebeten worden, bis zu einem bestimmten Termin den beigefügten Fragenkatalog zu beantworten. Das habe sie fristgerecht getan. Der Beitrag über die Stellungnahmen der örtlichen Kandidaten sei dann zu ihrer Verwunderung ohne ihre Antworten veröffentlicht worden. Auf ihre Beschwerde habe die Redaktion nicht reagiert. Die Chefredaktion der Zeitung stellt fest, dass die beiden E-Mails, auf die sich die Kandidatin berufe, definitiv nicht im Redaktionspostfach angekommen seien. Die Redaktion habe nicht weiter nachgeforscht, da die Kandidatin in der jüngsten Zeit mehrfach öffentlich geäußert habe, dass sie an der Berichterstattung der Zeitung nicht interessiert sei. Die vermeintliche Nichtbeantwortung der Redaktionsfragen sei deshalb so interpretiert worden, dass es sich um ein weiteres Beispiel ihrer Verweigerung handele. Die Redaktion habe über die Fragebogenaktion hinaus geplant, die Kandidaten in ihrem privaten Umfeld vorzustellen. Auch die Beschwerdeführerin sei – mehrmals sogar – angesprochen worden. Sie habe nicht reagiert. Einem Mitarbeiter der Zeitung gegenüber, habe sie ihre Aussage bekräftigt, dass sie nicht in der Zeitung erscheinen wolle. Umso mehr – so die Chefredaktion abschließend – verblüffe die Beschwerde. (2009)