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Chefredakteur: Übers Ziel hinausgeschossen

Zeitung: kommunalpolitisches „Gerumpel hinter den Kulissen“

„Leitung Personalamt: Gerumpel hinter den Kulissen“ titelt eine Regionalzeitung. Es geht um die Neubesetzung der Position der Personalleiterin im Rathaus einer Stadt im Verbreitungsgebiet. Die Zeitung schreibt, um den Job habe sich auch eine Volljuristin von außerhalb beworben. Deren Mann sei Richter am Oberlandesgericht und Mitglied der örtlichen SPD. Hinter der Favorisierung der Frau durch einen SPD-Landtagsabgeordneten stecke ein politisches Ränkespiel. Die großen Fraktionen im Stadtrat würden sich wechselseitig zu Ämtern und Posten verhelfen. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Ehemann der im Beitrag erwähnten Kandidatin. Er wehrt sich gegen den im Bericht erweckten Eindruck, seine Frau sei im Vorfeld durch politische Beziehungen als Kandidatin gehandelt worden. Der Vorwurf unlauterer politischer Machenschaften sei unwahr. Seine Frau habe sich bei den im Stadtrat vertretenen Parteien nach ihren Wahlchancen erkundigt, doch sei dies legitim. Aus seiner Sicht hat der Artikel nur den Zweck, die Kandidatin unmöglich zu machen. Dies sei gelungen, da die Stelle an einen weniger qualifizierten Mitbewerber vergeben worden sei. Der Chefredakteur der Zeitung habe sich entschuldigt und eingeräumt, dass sich die Redaktion zum Handlanger politischer Interessen gemacht habe. Eine Richtigstellung sei nicht erfolgt. In seiner Stellungnahme teilt der Chefredakteur der Zeitung mit, dass der Bericht so nicht hätte erscheinen dürfen. Die Redaktion habe die Informationen über das Bewerbungsverfahren nicht sorgfältig genug geprüft. Insbesondere hätte sie den Namen der Bewerberin und ihres Ehemannes nicht nennen dürfen. Ziel des Beitrages sei es gewesen, in einer für die Öffentlichkeit wesentlichen Frage Kritik zu üben. Der Autor habe eine in seinen Augen unzulässige Beeinflussung der Verfahrensbeteiligten öffentlich gemacht. Dabei sei er über das Ziel hinausgeschossen. (2009)