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Rügen für Verstöße gegen Persönlichkeitsschutz

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Nachholsitzung im Januar insgesamt 26 Beschwerden behandelt und zwei Rügen ausgesprochen.


Foto eines verunglückten Feuerwehrmannes veröffentlicht
BILD.DE erhielt eine Rüge wegen eines Verstoßes gegen den Opferschutz. Die Redaktion veröffentlichte in einem Beitrag mit der Überschrift „Feuerwehrmann (25) stirbt nach Einsatz“ ein Foto des Verunglückten. Dies verstößt gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.2, des Pressekodex, wonach die Identität von Opfern besonders geschützt wird. Dass die Feuerwehr auf ihrer Website ebenfalls ein Foto und zudem den Namen des Verunglückten veröffentlicht hatte, war für die Bewertung unerheblich, da hieraus nicht auf eine Einwilligung der nahen Angehörigen in eine Presseveröffentlichung geschlossen werden kann, so der Beschwerdeausschuss.


Persönlichkeitsschutz einer Behördenmitarbeiterin missachtet
Wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex wurde die BERLINER ZEITUNG gerügt. Die Redaktion hatte unter der Überschrift „Erst krank, dann obdachlos“ im ePaper sowie auf ihrer Webseite unter dem Titel „‚Mein sicherer Tod‛: Sozialamt Spandau setzt Long-Covid-Patientin auf die Straße“ über die Auseinandersetzung einer an einem chronischen Fatigue-Syndrom Erkrankten mit dem Sozialamt berichtet. Im Beitrag nannte die Redaktion mehrmals den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin. Später kürzte sie diesen im Online-Artikel ab. Ein öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung bestand dem Beschwerdeausschuss zufolge nicht, da die Sachbearbeiterin keine hervorgehobene Stellung innerhalb der Verwaltung innehat und ihr Verhalten der Behörde an sich zuzurechnen ist.

Statistik:
2 öffentliche Rügen, 4 Missbilligungen und 5 Hinweise. 15 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Insgesamt behandelt wurden 26 Beschwerdeakten.

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