Pressemitteilungen und Aktuelles

50 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle

Auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Pressrats am 18. Oktober in Berlin wurden u.a. folgende Themen behandelt:

- 50 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien
- Pressekodex und Beschwerdeordnung überarbeitet
- Beschwerdearbeit 2005/2006
. Verbesserung des Schutzes von Journalisten
. Verhaltensregeln zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
. Kritik am Entwurf des Stalking-Bekämpfungsgesetzes
- Redaktionsdatenschutz und Veröffentlichungen

Kurz vor seinem 50. Geburtstag am 20.11.2006 blickte der Sprecher des Presserats, Fried von Bismarck, auf der Jahrespressekonferenz auf die vergangenen 50 Jahre zurück. Die Geschichte des Presserats begann im Bergischen Hof in Bonn. Dort trafen sich fünf Verleger und fünf Journalisten zur Gründung einer Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Vorbild des bereits 1953 gegründeten British Press Council. Sie reagierten damit auf die Pläne des damaligen Innenministers, ein Bundespressegesetz zu schaffen, das staatliche Aufsichtsinstanzen für die Presse vorsah. Für die Gründer stand seinerzeit fest, dass eine Kontrolle der Pressefreiheit mit einer Beteiligung des Staates unvereinbar ist. „Der ‚Deutsche PresseratÂ’ will als repräsentative Gesamtvertretung der deutschen Presse ein freies Organ zur Verteidigung und Wahrung der Pressefreiheit sein und gleichzeitig über die Einhaltung der Grenzen der Pressefreiheit wachen“, beschreibt Gründungsmitglied und Journalist Rupert Giessler 1956 die Aufgaben des Presserats.

Das Ansehen der Presse zu wahren und für die Pressefreiheit einzutreten sind bis heute die beiden wichtigsten Ziele des Presserats. Wie erfolgreich der Presserat in den letzten 50 Jahren war, lässt sich auch an der Zurückhaltung des Staates ablesen, wenn es darum geht, Gesetze zu erlassen, die die Grenzen journalistischer Arbeit definieren. Gleichwohl beobachtet der Presserat bis heute genau, ob spezielle Presserechte wie das Zeugnis-verweigerungsrecht mit dem Informanten- und Quellenschutz uneingeschränkt Beachtung finden. Die Trägerverbände des Presserats wehren sich mit dem Presserat gemeinsam gegen Bedrohungen der Pressefreiheit. Um das Ansehen der Presse zu wahren, setzt der Presserat auf eine in den Publizistischen Grundsätzen festgeschriebene Berufsethik und das verantwortliche Handeln von Verlegern, Herausgebern und Journalisten. Die Kritiker sehen in diesem Selbstverständnis eine Schwäche, der Presserat sieht genau darin seine Stärke. Die Metapher vom zahnlosen Tiger wird in diesem Zusammenhang bis heute vielfach strapaziert. Gerade die Durchsetzbarkeit seiner Entscheidungen wird von den Kritikern angezweifelt, weil auf öffentlich ausgesprochene Rügen – trotz Selbstverpflichtung – nicht immer der Rügenabdruck folgt, wie er in Ziffer 16 der Publizistischen Grundsätze vorgesehen ist. Doch die Grundidee des Presserats basiert – trotz dieser gelegentlichen Schwierigkeiten – auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle. Er stellt keine Standesgerichtsbarkeit dar, sondern versteht sich als moralische Instanz mit der Macht des öffentlichen Wortes – ohne Strafen, Geldbußen oder Berufsverbote zu verhängen und ohne die Beachtung seiner Entschlüsse rechtlich zu erzwingen.

Im Museum für Kommunikation Berlin findet am 20. November 2006 der Festakt zum Jubiläum des Deutschen Presserats statt. Bundespräsident Horst Köhler spricht das Grußwort und bekommt den überarbeiteten Pressekodex überreicht. Unter dem Titel „ Die Presse zwischen Freiheit und Kontrolle – Selbstregulierung auf dem Prüfstand“ diskutieren nach dem Grußwort des Bundespräsidenten Udo Di Fabio (Richter des Bundesverfassungsgerichts), Bodo Hombach (Geschäftsführer WAZ Mediengruppe), Giovanni di Lorenzo (Chefredakteur DIE ZEIT), Bascha Mika (Chefredakteurin taz – die tageszeitung), Peter Voß (Intendant Südwestrundfunk) und der Sprecher des Presserats, Fried von Bismarck (Verlagsleiter DER SPIEGEL). Durch die Diskussion führt ZAPP-Moderatorin Inka Schneider.

Im Rahmen der Jubiläumsfeier wird der Presserat am 20. November in Berlin den novellierten Pressekodex an Bundespräsident Horst Köhler übergeben und gleichzeitig der Öffentlichkeit vorstellen. Seit Beginn dieses Jahres hat sich eine Arbeitsgruppe des Presserats mit der Überarbeitung der Publizistischen Grundsätze beschäftigt. Dabei sind Erkenntnisse aus der Arbeit der Beschwerdeausschüsse, aktuelle Entwicklungen innerhalb der Presse sowie externer Sachverstand in die Novellierung mit eingeflossen. So wird der in Ziffer 7 festgehaltene Trennungsgrundsatz von Werbung und Redaktion im Hinblick auf Veröffentlichungen über Eigenmarketingaktionen erweitert. Textlich neu gefasst werden auch die Ziffern 9 und 10 des Kodex. Das in Ziffer 13 festgehaltene Vorverurteilungsverbot wird zudem im Hinblick auf ein vorliegendes Geständnis eines Tatverdächtigen konkretisiert. In der Interview-Richtlinie 2.4 wird nun klargestellt, dass eine Autorisierung aus presseethischer Sicht nicht zwingend notwendig ist. Neben einer teilweisen Neusystematisierung erhalten die einzelnen Ziffern zudem Überschriften, mit denen ihr Regelungsbereich beschrieben wird. Der überarbeitete Kodex wird ab 1. Januar 2007 gültig und ab dem 20. November im Internet abrufbar sein.

Auch die Beschwerde- und Geschäftsordnung wurden überarbeitet. Um die Komplexität des Beschwerdeverfahrens für die beteiligten Beschwerdeführer und Redaktionen transparenter zu machen, hat der Trägerverein des Deutschen Presserats im September überarbeitete Fassungen von Beschwerde- und Geschäftsordnung beschlossen. Darin werden alle Verfahrensschritte und -regularien übersichtlicher beschrieben. Präzisiert wurde z. B. das Einspruchsrecht der Beschwerdebeteiligten gegen die Entscheidung des Vorsitzenden im Rahmen der Vorprüfung (§ 7 BO). Zudem wurde die Möglichkeit der Vermittlung als fester Bestandteil in der Beschwerdeordnung etabliert (§ 6 BO). Während der Dauer eines solchen Vermittlungsverfahrens, in dem der Presserat als Moderator wirkt, wird die Behandlung der Beschwerde ausgesetzt. Ist die Vermittlung erfolgreich, ist das Verfahren beendet. Kommt keine Einigung zustande, wird die Angelegenheit im Beschwerdeausschuss behandelt.

Im Jahr 2005 gingen 746 Eingaben (Vorjahr: 672) beim Deutschen Presserat ein, in den Beschwerdeausschüssen wurden 2005 insgesamt 290 Beschwerden behandelt. Die Anzahl der Rügen sank im Vergleich zum Vorjahr leicht: In 2005 gab es 25 öffentliche und vier nicht-öffentliche Rügen (Vorjahr 27 öffentliche Rügen und sieben nicht-öffentliche Rügen). Die Zahl der Missbilligungen stieg dagegen stark an: von 37 in 2004 auf 67 in 2005. Hinweise wurden 46 ausgesprochen (Vorjahr 40). 111 Beschwerden wurden insgesamt von den Ausschüssen als unbegründet zurückgewiesen.

Wie bereits im letzten Jahr liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Beschwerdearbeit des Presserats auch 2006 wieder im Bereich der Ziffer 7 des Pressekodex, in der die klare Trennung von Redaktion und Werbung gefordert wird. Insgesamt elf Rügen haben die beiden Beschwerdeausschüsse bereits in diesem Jahr ausgesprochen. In acht Fällen davon erkannte der Presserat Schleichwerbung (Richtlinie 7.2). Hier wurden in redaktionellen Artikeln Firmen bzw. Leistungen oder Produkte in einem über das Leserinteresse hinausgehenden Maß erwähnt. In vielen dieser Fälle bestand zwar ein grundlegendes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung, jedoch wurde durch zu ausführliche Darstellungen oder die Verwendung von sprachlichen Superlativen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. In diesem Zusammenhang appelliert der Presserat erneut an die Zeitungen und Zeitschriften, Werbung und redaktionellen Teil strikt zu trennen und werbliche Inhalte klar zu kennzeichnen. Dem Leser muss auf den ersten Blick deutlich werden, was er vor sich hat: einen redaktionellen Beitrag oder Werbung. Eine klare Kennzeichnung wahrt die Glaubwürdigkeit der Presse insgesamt. Schleichwerbung untergräbt sie.

Der Deutsche Presserat setzt sich für eine Verbesserung des Informantenschutzes ein. Daher begrüßt er die parlamentarischen Initiativen sowohl der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen als auch der FDP, die einen erhöhten Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung verfolgen. Wichtig ist dabei, den unhaltbaren Zustand zu beenden, dass die Arbeit von Journalisten als Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt werden kann. Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz zählen zu den tragenden Säulen einer freien Presse. Abhöraktionen, Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmen wie bei dem Magazin Cicero, der Dresdner Morgenpost oder der Wolfsburger Zeitung müssen als gezielte Einschüchterung von Journalisten bewertet werden. In keinem der Fälle der letzten Jahre ist es nach Beobachtung des Presserats darum gegangen, Verbrechen von Journalisten auf die Spur zu kommen. Vielmehr ging es den Strafverfolgungsbehörden ausschließlich darum, undichte Stellen im Staatsapparat ausfindig zu machen. Der Presserat fordert deshalb den Gesetzgeber auf, sich hier nachhaltig für die Verbesserung des Schutzes von Journalisten einzusetzen.

Als Reaktion auf die Novellierung des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahr 2004 ersetzt nun die Freiwillige Selbstkontrolle beim Deutschen Presserat die Regulierung der Finanzmarkt-berichterstattung durch dieses Gesetz. Für die Erstellung und Weitergabe von Finanz-analysen treten entsprechende Kodexregelungen an die Stelle der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Diejenigen Journalisten, die sich dem Pressekodex verpflichten, sind insoweit nicht an das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die staatliche Aufsicht, sondern an das Verfahren beim Presserat gebunden. Der Presserat hatte dem Gesetzgeber abgerungen, einen Vorbehalt für die journalistische Arbeit zu etablieren, wonach die Regeln des WpHG zu Sorgfaltspflichten und Offenlegung von Interessenskonflikten nicht für Journalisten gelten, die einer vergleichbaren Selbstregulierung unterliegen. Diesen Standard hat der Presserat seit März 2006 durch die Verabschiedung der Richtlinie 7.4, die den Trennungsgrundsatz präzisiert, und den Erlass von journalistischen Verhaltensgrundsätzen geschaffen. Die neuen Regeln des Pressekodex legen ausdrücklich fest, dass beruflich erlangte Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen Vorteil verwendet werden dürfen. Ebenso wenig vertretbar sind Veröffentlichungen über bestimmte Aktien, die durch persönliche Bereicherungsabsicht gesteuert sind. So sollen mindestens in einem Zwei-Wochen-Zeitraum vor und nach einer Veröffentlichung Geschäfte mit den betroffenen Aktien völlig unterbleiben. Es gilt, Interessenkonflikte der berichtenden Journalisten weitestgehend auszuschließen. Darauf müssen auch die Presseverlage selbst mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen hinwirken. Sollten dennoch solche Konflikte aufkommen, ist eine entsprechende Offenlegung geboten. Nähere Erläuterungen zu der neuen Richtlinie geben ausführliche „Journalistische Verhaltensgrundsätze und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung“.

Der Presserat verfolgt mit Bedenken die geplante Einführung eines Stalking-Verbotes in das Strafgesetzbuch. Dem Bundestag liegt seit dem 22.03.2006 der Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes vor. Danach soll in einem § 238 StGB ein neuer Tatbestand eingeführt werden, durch den hartnäckige Formen der Nachstellung und Belästigung einer Person ("Stalking") gesondert unter Strafe gestellt wird. Auch die Bundesregierung hat hierzu einen eigenen Vorschlag unterbreitet. Als Stalking werden Handlungen verstanden, die die obsessive Verfolgung der Opfer zum Ziel haben. Allerdings sind die möglichen Erscheinungsformen des Stalking sehr vielfältig. Sie reichen von dem Aufsuchen räumlicher Nähe, der Kontaktsuche über Dritte, der Verwendung von Telekommunikationsmitteln zu Kontaktzwecken bis hin zu Belästigungen und Bedrohungen. Der bislang weite und unbestimmte Anwendungsbereich der geplanten Norm birgt nach Ansicht des Presserats die Gefahr in sich, dass damit auch die journalistische Recherche mit umfasst wird. Damit würde die journalistische Arbeit aber in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise pönalisiert. Journalisten laufen zukünftig Gefahr, auf Fahndungslisten zu geraten, wenn sie etwa hartnäckig bei Prominenten recherchieren. Das Verbot ist nach Meinung des Presserats zu ungenau formuliert. Zudem scheint der Gesetzgeber auch auf eine ausdrückliche Rechtfertigungsmöglichkeit im Falle der Ausübung journalistischer Arbeit zu verzichten. Mut zur Recherche und Kritik darf Journalisten aber nicht genommen werden, indem man sie dem ständigen Risiko strafbaren Handelns aussetzt. Um der verfassungsmäßig garantierten Pressefreiheit Genüge zu tun, hat der Presserat gemeinsam mit den Journalisten- und Verlegerverbänden sowie ARD/ZDF und dem VPRT dem Gesetzgeber in der letzten Woche den Vorschlag unterbreitet, in dem geplanten Straftatbestand einen neuen Absatz vorzusehen. Dieser soll sinngemäß so lauten, dass insbesondere Journalisten in Ausübung ihres Berufes nicht unbefugt im Sinne der geplanten Vorschrift handeln.

Im Jahr 2005 lagen dem Presserat insgesamt 14 Beschwerden im Bereich Redaktionsdatenschutz vor. Es wurde eine nicht-öffentliche Rüge ausgesprochen, weitere acht Beschwerden verstießen nach Meinung des Ausschusses gegen den Pressekodex. Im Jahr 2006 hatte der Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz bislang über fünf Beschwerden zu entscheiden. Davon erkannte das Gremium nur in einem Fall einen Verstoß gegen den Pressekodex. Alle Beschwerden aus 2005 und 2006 waren eingereicht worden, um die Veröffentlichungen auf ihre Vereinbarkeit mit Ziffer 8 zu überprüfen. Überwiegend wurde über die Zulässigkeit von Namensnennungen diskutiert.

Der Presserat hat am 1. August 2006 seinen zweiten Tätigkeitsbericht zum Redaktionsdatenschutz veröffentlicht. Seit dem Aufbau der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Datenschutz in Redaktionen erstellt der Presserat im Abstand von zwei Jahren einen solchen Bericht. Der diesjährige Tätigkeitsbericht greift wesentliche Entwicklungen des Pressedatenschutzes in den Jahren 2004 und 2005 auf: Die Zahl der Verlage, die an der FSK-Redaktionsdatenschutz teilnehmen, steigt. Auch die präventiv stattfindende Schulung „Datenschutz in Redaktionen“, die sich an leitende Redaktions- und Verlagsmitarbeiter richtet, wird regelmäßig angeboten und genutzt. Außerdem werden darin die vom zustän-digen Beschwerdeausschuss im Berichtszeitraum behandelten Beschwerden veröffentlicht.

Das Schwerpunktthema des diesjährigen Jahrbuchs liegt im Jubiläumsjahr auf der Hand: 50 Jahre Deutscher Presserat heißt 50 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle und entsprechend langer Einsatz für Pressefreiheit und -ethik. Aus diesem Anlass erklärt der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann: „Der Deutsche Presserat steht nämlich heute keineswegs ergraut und mit reichlich Patina überzogen da, sondern ist – trotz aller kritischen Debatten über seine Funktion und seine Leistungen – ein moderner, zukunftsorientierter und auch künftig unverzichtbarer Eckstein der deutschen Medienlandschaft.“ Als weiterer Gastautor schreibt Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung indem Jahrbuch über den „unheimlichen Zerfall der Pressefreiheit“. Zum zweiten Mal enthält das Jahrbuch zudem eine CD-ROM mit der gesamten Spruchpraxis, hier für die Jahre 1985–2005. Alle Beschwerden in diesem Zeitraum sind über eine Volltext-Suchmaske recherchierbar.

Auch im vergangenen Jahr hat der Presserat nach seinen Beschwerdeausschusssitzungen wieder vier Newsletter herausgegeben, der die interessantesten Fälle der jeweiligen Sitzung beinhaltet. Er soll den Interessierten aus Medien und Wissenschaft – bislang schon über 500 Adressaten – die aktuellen Entscheidungen aus den Beschwerdeausschüssen nach den Sitzungen zugänglich machen. Der Newsletter kann form- und kostenlos in der Geschäftsstelle bestellt werden.

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