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Beschwerden zu Trump-Cover als unbegründet bewertet

Der Deutsche Presserat hat sich auf seiner Beschwerdeausschuss-Sitzung am 23.03.2017 mit dem Trump-Cover des SPIEGEL "America first" beschäftigt und die vorliegenden Beschwerden als unbegründet bewertet. Die Karikatur ist zwar provokant, aber ein zulässiger Beitrag im Rahmen der politischen Berichterstattung, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Redaktion setzt sich in Form einer satirischen Karikatur in überspitzter Art und Weise mit dem umstrittenen Agieren des US-Präsidenten und seinem Verständnis von Freiheit auseinander. Zu sehen ist, wie der US-Präsident den abgeschnittenen Kopf der Freiheitsstatue in der Hand hält. 21 Leser hatten sich beschwert und unter anderem kritisiert, dass die Darstellung Trumps diffamierend und ehrverletzend sei. Beide Vorwürfe treffen nach Ansicht des Presserats nicht zu.

Ebenfalls als unbegründet bewertet wurde eine weitere Beschwerde gegen das Cover der Deutschlandausgabe von CHARLIE HEBDO "Spiegel-Leser außer Rand und Band". Auch hier ist der Presserat der Meinung, dass die satirische Auseinandersetzung in Form einer Karikatur zwar provokant ist, aber keine presseethische Grenze überschreitet. In Anlehnung an das Trump-Titelbild zeigt CHARLIE HEBDO Angela Merkel, die den abgeschnittenen Kopf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Hand hält. Die Redaktion hatte unter anderem mit der Karikatur die Empörung von Lesern über das SPIEGEL-Cover persifliert.

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