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Deutscher Presserat erweitert seine publizistischen Grundsätze

Das Plenum des Deutschen Presserats hat in seiner heutigen Sitzung die Ziffer 7 des Pressekodex um einen Hinweis auf den journalistischen Umgang mit sogenannten Insider-Informationen erweitert. Ziffer 7 lautet nun:

"Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass aktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden."

Das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse reagierte damit auf jüngste öffentliche Diskussionen zum Umgang von Journalisten mit Insiderinformationen. Der Sprecher des Deutschen Presserats, Professor Dr. Robert Schweizer, betonte, man habe sich auch von dem Gedanken leiten lassen, dass Journalisten nicht vorverurteilt werden dürfen.

Der Deutsche Presserat hat die gesetzlichen und berufsethischen Verpflichtungen der Presse zu Insiderinformationen überdies schriftlich zusammengefasst. Die Publikation "Journalistische Verhaltensgrundsätze zu Insider- und anderen Informationen mit potentiellen Auswirkungen auf Wertpapierkurse" kann von der Homepage des Deutschen Presserats (www.presserat.de) abgerufen werden.

Außerdem beschloss das Plenum des Presserats, zügig eine Erweiterung des Pressekodex in Hinblick auf die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes auszuformulieren. Mit dieser Erweiterung erfüllt der Presserat eine Verpflichtung, die er gegenüber dem Bundesinnenministerium eingegangen ist. Am 9. Mai hatten Bundesinnenminister Otto Schily und Professor Schweizer den Gesetzentwurf zum Datenschutz durch die Presse in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Schließlich befasste sich das Gremium mit den Vorbereitungen einer Tagung der europäischen Presseräte vom 28.-29. September in Bonn. Dort werden mit Vertretern der freiwilligen Selbstkontrollorganisationen gemeinsame Themen mit europäischer Relevanz besprochen.

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