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Deutscher Presserat widerspricht Vorwürfen

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat in seiner Sitzung am 19. Februar die Offenbach-Post gerügt, weil sie in einer Meldung die Volksgruppe der Sinti und Roma diskriminiert hatte. Unter der Überschrift „Kinderhorde knackt Autos“ hatte die Zeitung im April vergangenen Jahres unter anderem geschrieben: „Wieder Roma-Ärger: Ein Polizist...ertappte gestern mittag mehrere Sippen-Kinder“. Darin sah der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 12 der Publizistischen Grundsätze. Sie lautet:

Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

In Richtlinie 12.1 wird die Berichterstattung über Straftaten besonders geregelt:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.

Außerdem sprach der Presserat in seiner Sitzung weitere neun Missbilligungen sowie sieben Hinweise gegen Presseorgane aus, die im vergangenen Jahr durch ihre Berichterstattung die Gruppe der Sinti und Roma diskriminiert hatten. Die Missbilligung ist nach der Rüge die schärfste Maßnahme, die das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse verhängen kann. Insgesamt behandelte der Beschwerdeausschuss in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr 37 Beschwerden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.

Schon seit mehreren Jahren reicht der Zentralrat eine Sammelbeschwerde in Form von Serienbriefen gegen diverse Zeitungen, Zeitschriften und Presseagenturen beim Deutschen Presserat ein, um an den 7. Dezember 1935 zu erinnern. Damals hatte es einen Erlass des Reichsinnenministers Wilhelm Frick gegeben, in dem angeordnet wurde, „bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben.“

In den jeweiligen Anschreiben erhebt der Zentralrat Vorwürfe gegen die Arbeit des Presserats. Dagegen und gegen ähnlich lautende Pressemitteilungen äußerte der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats nun in seiner Sitzung vom 19. Februar heftige Kritik. Vor allem die Behauptung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, der Presserat komme seiner Pflicht zur Selbstkontrolle nicht nach, wies die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Ursula Ernst-Flaskamp entschieden zurück. Alljährlich beschäftigte man sich im Selbstkontrollorgan mit großer Sorgfalt und sehr ernsthaft mit den Beschwerden. In den Jahren 1997 – 2000 hatte der Zentralrat jeweils zwischen 30 und 45 Eingaben beim Deutschen Presserat gemacht. Daraus hatte der Presserat jeweils ein Drittel als Beschwerden behandelt und in dieser Zeit insgesamt drei Missbilligungen und 17 Hinweise ausgesprochen.

Offenbar, so kritisierte der Beschwerdeausschuss jetzt, würden die Eingaben des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma jedoch ausschließlich nach dem Kriterium ausgewählt, ob bestimmte Schlüsselbegriffe wie „Sinti“, „Roma“ oder „Zigeuner“ in einem Artikel vorkommen. So geschehe es nicht selten, dass dem Presserat auch Beschwerden vorgelegt würden, die in Wirklichkeit die ethnischen Besonderheiten der Sinti und Roma auch positiv hervorheben und damit absolut unbegründet seien.

Außerdem empfiehlt der Presserat dem Zentralrat, mögliche Verstöße gegen die Publizistischen Grundsätze möglichst sofort vorzulegen, damit der Beschwerdeausschuss aktuell reagieren kann.

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