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G20-Fahndungsfotos: Presserat leitet Verfahren ein

Wegen der Veröffentlichung polizeilicher Fahndungsfotos gegen mutmaßliche G20-Straftäter hat der Presserat ein Verfahren gegen BILD und Hamburger Morgenpost Online eingeleitet. Insgesamt sieben Beschwerden gingen beim Presserat ein, weil die beiden Zeitungen öffentliche Fahndungsfotos der Hamburger Polizei übernommen hatten.

Unter der Überschrift „Polizei sucht diese Krawall-Barbie“ zeigte BILD am 18.12.2017 eine junge blonde Frau und weitere Personen, die während der G20-Proteste in Hamburg randaliert haben sollen. Ein weiterer Leser beschwerte sich beim Presserat, weil die Hamburger Morgenpost in ihrer Online-Ausgabe vom 20.12.2017 Fotos mutmaßlicher G20-Täter veröffentlichte, die sich mittlerweile der Polizei gestellt hatten.

Der Presserat prüft auf seiner Sitzung am 22.3.2018, ob die Fotos und Artikel gegen den Pressekodex verstoßen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob sie die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Straftäter verletzen und ob eine Vorverurteilung vorliegt. Über das Thema berichteten u.a. die taz, meedia und epd.

Im vergangenen September hatte der Deutsche Presserat bereits den Artikel „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ der BILD missbilligt. Der Presserat hatte hierzu elf Beschwerden erhalten, die eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und einen Medienpranger kritisierten.

Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an dem Geschehen in Hamburg sah der Presserat damals keinen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex. Jedoch verstieß die Art der Darstellung – mit Foto und eingeklinktem Porträtbild – in Verbindung mit dem Fahndungsaufruf gegen den Pressekodex, da die Betroffenen an einen öffentlichen Medienpranger gestellt wurden.

 

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