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Kinder nicht zum bloßen Mittel sexueller Begierde machen

Der Deutsche Presserat hat am Dienstag die Veröffentlichung von Fotos gerügt, die Kinder in sexistischer und herabwürdigender Form darstellen. "Es macht keinen Sinn, gesamtgesellschaftlich gegen Kinderpornografie vorzugehen, wenn man nicht schon gegen die Anfänge einschreitet", erläuterte Manfred Protze als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses die Entscheidung des Selbstkontrollorgans der Printmedien. In ihrer Ausgabe vom Dezember 1999 hatte die Frauenzeitschrift VOGUE unter der Überschrift "Märchenspiel" fünf- und siebenjährige Mädchen teils unbekleidet, stark geschminkt und in sexuell betonten Posen gezeigt. VOGUE habe damit gegen die Verpflichtung der Presse verstoßen, den Jugendschutz zu wahren. Außerdem habe die Zeitschrift den Grundsatz missachtet, dass Menschen nicht "zum Objekt" und "zu einem bloßen Mittel" herabgewürdigt werden dürfen. Das sei entwürdigend und nicht hinnehmbar.

Eine nicht-öffentliche Rüge wurde gegen die Berliner Boulevardzeitung BZ ausgesprochen. Síe hatte den Fall eines jungen Mannes in unangemessen sensationeller Form dargestellt, dem von einem Hund die Nase abgebissen worden war. Das Opfer, dessen Identität aus der Berichterstattung leicht nachzuvollziehen war, wurde daraufhin von der Zeitung als "Berlins Dümmster" bezeichnet. In dieser "Stigmatisierung der besonderen Art" sah der Beschwerdeausschuss einen klaren Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 der Publizisti-schen Grundsätze, die den Schutz der Intimsphäre verlangen und sich gegen Behauptungen ehrverletzender Natur wenden.

Ebenfalls öffentlich rügte der Beschwerdeausschuss in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr die Programmbeilage rtv. In diesem Supplement wurde in redaktioneller Aufmachung massiv für die Produkte der "Deutschen Lebensmittelwerke" geworben. Darin sah der Presserat eine unzweifelhafte Vermischung von Redaktion und Werbung und damit einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex, der die klare Trennung beider Bereiche vorschreibt.

Insgesamt behandelte der Presserat in seiner Sitzung am 15. Februar 41 Eingaben und sprach neben den drei Rügen neun Missbilligungen und sechs Hinweise aus. Allein zehn Beschwerden stammten vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, der Veröffentlichungen beanstandet hatte, die aus seiner Sicht diskriminierenden Charakter haben. In vier Fällen betrachtete der Ausschuss die Anträge als begründet und sprach zwei Missbilligungen sowie zwei Hinweise gegenüber den entsprechenden Presseorganen aus. Insgesamt zeige sich, so der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Manfred Protze, dass sich gerade in dieser Hinsicht die Arbeit des Deutschen Presserats bewähre. Schrittweise habe man in den vergangenen Jahren durch die intensive Diskussion gleichartiger Beschwerden zum "Abbau von Vorurteilen beigetragen". Dabei seien die Rügen des Beschwerdeausschusses "in diesem Zusammenhang zwar spektakulär, aber nicht immer das geeignete Mittel", so Protze.

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