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Neuer Leitfaden zum Redaktionsdatenschutz

Datenschutz ist immer wieder Thema in Redaktionen – spätestens seit der Novellierung der europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags. Die wichtigsten Regelungen für Verlage und Redaktionen hat der Presserat nun in seinem aktualisierten Leitfaden zum Redaktionsdatenschutz zusammengefasst.

„Der Journalismus ist von einem Großteil der gesetzlichen Datenschutzregelungen ausgenommen – sonst wäre auch keine Recherche mehr möglich. Allerdings darf der Persönlichkeitsschutz dadurch nicht völlig außer Kraft gesetzt werden", so Roman Portack, Geschäftsführer des Deutschen Presserats.

Der Leitfaden erklärt kompakt, in welchen Bereichen der redaktionellen Datenverarbeitung sensible Informationen über Personen geschützt werden müssen und wo der Pressekodex Bezug auf den Datenschutz nimmt. Redaktionen, die sich beim Presserat zur Einhaltung des Pressekodex und des redaktionellen Datenschutzes verpflichtet haben, sind von der Kontrolle der Datenschutzbehörden befreit.

„Eine starke Selbstkontrolle ist das beste Argument für die Zurückhaltung des Gesetzgebers. Damit dies so bleibt, muss die gesamte Presse – Print wie Online – dafür einstehen“, so Roman Portack.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Redaktionsdatenschutz finden Sie hier.

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