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Neugestaltung der Bestimmungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten

Bundesinnenminister Otto Schily und Vertreter des Deutschen Presserates haben nach intensiven Gesprächen das Konzept vorgestellt, das dem durch die einschlägige EG-Richtlinie von 1995 eingetretenen Änderungsbedarf und zugleich den Besonderheiten der redaktionellen Datenverarbeitung im Lichte der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit Rechnung trägt. Danach wird der Schutz personenbezogener Daten, die zu journalistischen oder literarischen Zwecken verarbeitet werden, zukünftig auf 2 Säulen beruhen.

Zum einen wird das novellierte Bundesdatenschutzgesetz die Standards im Hinblick insbesondere auf den technischen Datenschutz sowie eine Verpflichtung zum Schadensersatz bei Verletzung dieser Standards vorgeben.

Zum anderen verpflichtet sich der Deutsche Presserat zur Schaffung einer wirksamen freiwilligen Selbstkontrolle der redaktionellen Datenverarbeitung.

Die Effizienz dieser Selbstregulierung wird durch ein Beschwerdeverfahren gewährleistet. Auf der Grundlage von Verhaltensregeln und Empfehlungen für die in den Trägerorganisationen des Presserates zusammengeschlossenen Unternehmen wird es Betroffenen ermöglicht, noch vor der Einschaltung von Gerichten einem unabhängigen presseinternen Ausschuss Beschwerden gegen den Umgang mit personenbezogenen Daten vorzulegen. Die Entscheidungen dieser Beschwerdestelle werden für die beteiligten Unternehmen verbindlich sein, so wie auch die anderen Entscheidungen des Presserates.

Minister Schily und Presseratssprecher Robert Schweizer bezeichneten diese Lösung als einen guten Kompromiss. Schily erklärte dazu: "Diese Lösung ermöglicht eine neuartige Form der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen. Damit ist ein Modellfall geschaffen für die Durchsetzung öffentlicher Zielvorgaben in partnerschaftlicher Kooperation statt durch staatliche Normierung und Bürokratie. Ich bin sicher, dass auf der Grundlage der vom Deutschen Presserat und seinen Trägerorganisationen – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Deutscher Journalistenverband und Industriegewerkschaft Medien – eingegangenen Selbstverpflichtung von einer weitergehenden staatlichen Regulierung abgesehen werden kann. Allerdings erwarte ich von den beteiligten Presseunternehmen eine konsequente Verwirklichung und Umsetzung der angebotenen Selbstregulierung 'Die Presse steht hier im Wort'. "

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