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Presserat berät im Dezember über Beschwerden zur Aiwanger-Berichterstattung

Der Deutsche Presserat wird sich auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 mit den Beschwerden über die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung im Fall Aiwanger beschäftigen. Wir haben aufgrund von insgesamt 16 Einzelbeschwerden ein Verfahren eingeleitet.

Konkret prüfen wir Veröffentlichungen zu dem Thema in der Süddeutschen Zeitung und auf sueddeutsche.de, die zwischen dem 25. und 28. August unter den Überschriften „Das Auschwitz-Pamphlet“ und „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“. Weiter prüfen wir zwei Artikel unter den Überschriften „Lügen, Schweigen, Abtauchen“ und  „Söders Dilemma“.

Die eingereichten Beschwerden betreffen unterschiedliche Aspekte der Berichterstattung. Bei der Prüfung durch den Presserat wird es insbesondere um die Frage gehen, ob die Redaktion die journalistische Wahrhaftigkeit und Sorgfalt nach den Ziffern 1 und 2 eingehalten hat.

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