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Presserat fordert Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Der Deutsche Presserat, die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse, unterstützt den von der rot-grünen Koalition ausgearbeiteten Vorschlag zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Dieser soll am Freitag vom Bundestag in erster Lesung beraten und in der nächsten Woche im Innenausschuss weiter behandelt werden. Nach Ansicht des Presserates sowie der ihn tragenden Journalisten- und Verlegerverbände reicht dabei die Streichung von § 14 StUG, der die Löschung von Originalmaterial ermöglicht, nicht aus.

Die Fortsetzung der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit der Stasi macht auch eine Änderung der Regelung des Zugangs zu Unterlagen in § 32 StUG unbedingt notwendig. Zahlreiche Experten von Opferorganisationen, Wissenschaft, Archiven und der Medien hatten dies bei einer Anhörung des Innenausschusses Ende April nachhaltig empfohlen.

Bislang ist die Herausgabe von Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nicht zulässig, wenn diese gleichzeitig Betroffene oder Dritte sind. Diese Praxis führt dazu, dass Wissenschaftlern und Journalisten zukünftig der Zugang zu entsprechenden Stasi-Unterlagen versagt ist. Der von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf ist geeignet, diese Rechtslage zu ändern.

Der Deutsche Presserat appelliert deshalb an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, einer Gesetzesänderung zuzustimmen, die auch zukünftig eine Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit gewährleistet und die Presse- und Wissenschaftsfreiheit berücksichtigt.

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