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Presserat sieht Informantenschutz in Gefahr

Der Deutsche Presserat, die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Pressemedien, erkennt in den aktuellen Plänen, das Hamburger Gesetz zum Verfassungsschutz zu ändern, eine konkrete Gefahr für die Pressefreiheit. „Der Informantenschutz in der Presse darf nicht zum Spielball für sicherheitspolitische Schnellschüsse werden“, betonte Kay E. Sattelmair, Sprecher des Deutschen Presserates. Er kritisierte die geplante „Lizenz zum Lauschen“ und verwies darauf, dass Journalisten ebenso wie Anwälte, Seelsorger und Ärzte auf Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Berufsausübung angewiesen sind.

Dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Innensenator Ronald Schill zufolge soll der Verfassungsschutz in Hamburg weitgehende Rechte erhalten, um auch Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen kontrollieren zu können. Zudem sollen Nichtverdächtige vom Verfassungsschutz observiert werden, sofern sie in Kontakt zu Verdächtigen stehen könnten. Dies soll auch für Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger gelten. Der Hamburger Gesetzgeber ginge damit deutlich über die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes, wie sie auf Bundesebene im einschlägigen Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt sind, hinaus.

Der Deutsche Presserat und die ihn tragenden Medienorganisationen – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Journalistenverband, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft/dju – sehen hierin eine Aushöhlung des journalistischen  Zeugnisverweigerungsrechts. Deshalb appelliert der Presserat an die Mitglieder des Rechtsausschusses der Bürgerschaft, die zunehmende Kritik an dem Entwurf ernst zu nehmen und bei seiner Sitzung am 22.10.2002 auf die verfassungsrechtlich bedenklichen Regelungen zu verzichten.

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