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Presserat: Verhaltenskodex schützt religiöse Gefühle bereits

Der Deutsche Presserat weist den Vorschlag zur Ausarbeitung eines Europäischen Pressekodex zurück. In einem Interview mit der britischen Zeitung Daily Telegraph hatte der EU-Innen- und Rechtskommissar Franco Frattini einen Verhaltenskodex vorgeschlagen, mit dessen Hilfe religiöse Gefühle besser geschützt werden sollen.

"Im Zusammenhang mit dem Karikaturenstreit ist es wichtig, über die Verantwortung der Presse, aber auch über die Pressefreiheit zu reden. Ein europäischer Pressekodex muss jedoch nicht eigens erarbeitet werden. Der Deutsche Presserat hat einen Kodex, in dem es auch eine Regelung zum Umgang mit religiösen Gefühlen gibt", sagte dazu Dr. Ilka Desgranges, Vorsitzende des Deutschen Presserats. Ziffer 10 des Pressekodex enthält die Regelung, dass Beiträge in Wort und Bild dann nicht mit der Verantwortung der Presse zu vereinbaren sind, wenn sie das religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können. Zwischen dieser ethischen Regel und der Pressefreiheit sei jeweils vor Veröffentlichung von Karikaturen, wie der jetzt heftig diskutierten, abzuwägen.

Im Übrigen existierten europaweit dem Deutschen Presserat vergleichbare Einrichtungen der Selbstregulierung mit entsprechenden Verhaltenskodizes.

Der Deutsche Presserat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 1. März mit den Mohammed-Karikaturen befassen, zu deren Veröffentlichung mehrere Beschwerden vorliegen.

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