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Presserat weiterhin für Überprüfung der Caroline-Entscheidung

Der Deutsche Presserat hält die Überprüfung der umstrittenen Caroline-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg nach wie vor für notwendig.„Da dieses Urteil große Unsicherheiten in der journalistischen Praxis aufwirft, muss es unbedingt überprüft werden“, betonte Presserats-Sprecherin Dr. Ilka Desgranges. Die Bundesregierung hatte darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Straßburg hat mit dem Urteil vom 24. Juni 2004 bis auf weiteres eine differenzierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgelöst. Diese wird geprägt von Begriffen wie „absoluter“ und „relativer Person der Zeitgeschichte“. Der EGMR führt dagegen neue Begriffe ein, die sehr allgemein gehalten sind. Hierin sieht der Deutsche Presserat die Gefahr auch für den Bereich der politischen Berichterstattung, denn der einzelne Journalist wird zukünftig nicht mehr genau erkennen, wie weit der private Schutz für Politiker oder für politiknahe Personen geht.

Wird nicht jede Möglichkeit genutzt, die EGMR-Entscheidung zu überprüfen, bleibt außerdem zu befürchten, dass sich langfristig ein Nachbesserungsbedarf für das deutsche Persönlichkeitsrecht ergibt. Der Persönlichkeitsschutz wird in Deutschland jedoch nicht nur durch höchstrichterliche Rechtsprechung gewährleistet. Auch die gerade in diesem Bereich vielfach in Anspruch genomme-ne Selbstkontrolle spielt dabei eine wichtige Rolle. Die von Journalisten und Verlegern aufgestellten berufsethischen Maßstäbe stellen einen ausgewogenen Schutz von Persönlichkeitsrechten sicher.

Der Presserat bittet daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung doch noch zur Einlegung des Rechtsmittels gegen die Entscheidung des EGMR zu veranlassen.

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