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Regelwidrigen Umgang mit Personendaten missbilligt

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats zum Redaktionellen Datenschutz, hat am Mittwoch eine Glosse missbilligt, die am 30. November 2001 in einer deutschen Tageszeitung veröffentlicht wurde.Die Zeitung hatte in einem satirischen Text über eine neue Fernsehserie "Finanzamt Mitte - Helden im Amt" bei SAT 1 berichtet. Dafür wurden Namen und dienstliche Telefonnummern von drei willkürlich ausgewählten Finanzbeamten verwendet, die auf der Homepage ihres Finanzamtes veröffentlicht sind. Die real existierenden Finanzbeamten wurden mit glossierenden Wertungen und Beschreibungen des fiktionalen TV-Geschehens verknüpft. Dazu zählen Formulierungen wie: „Hier lässt man gerne mal fünf gerade sein, wenn die Arbeit für den Fiskus gerade massiv stört“ und „Alle arbeiten für ein Ziel [...] aber alle stehen sich auch irgendwie im Wege“. Der Presserat sah darin einen klaren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Sie lautet:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

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er Umgang mit personenbezogenen Daten war nach Auffassung des Presserats unvereinbar mit den anerkannten publizistischen Grundsätzen und journalistischer Ethik. Menschen seien willkürlich aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen ausgewählt und zu Versatzstücken einer medialen Text-Inszenierung gemacht worden.

Der Presserat forderte die Tageszeitung auf, alle notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, die eine Wiederholung der Regelverletzung auch durch Dritte verhindern. Das gilt besonders auch für die elektronische Archivierung und Weiterverbreitung redaktioneller Texte.

Die vom missbilligten Medium ergriffenen Maßnahmen gegen eine Wiederholung der Regelverletzung werden vom Presserat beobachtet und nach den Anforderungen des Pressekodex bewertet.

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