Pressemitteilungen und Aktuelles

Unzutreffende Berichterstattung

Der Trägerverein des Deutschen Presserats stellt fest, dass der Eindruck der Vorverurteilung der BILD-Zeitung im Zusammenhang mit der Bonusmeilen-Affäre auf eine teilweise unzutreffende Berichterstattung zurückzuführen ist.

Richtig ist, dass die BILD-Zeitung durch keine Stellungnahme des Deutschen Presserats vorverurteilt worden ist.

Der Deutsche Presserat wird sich mit den vorliegenden Beschwerden nach der Maßgabe der Beschwerdeordnung befassen.

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