Verlässlicher Jugendschutz braucht ethische Leitplanken
Auf digitalen Plattformen bestehen erhebliche Gefahren für Kinder und Jugendliche. Bei der digitalen und gedruckten Presse hingegen zeigen Pressekodex und freiwillige Selbstregulierung eine sehr gute Wirkung.
Sexualisierte Inhalte und zunehmende Gewalt: Gerade auf digitalen Plattformen gibt es massive Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Darauf weisen das Bundesfamilienministerium und die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) in diesen Tagen erneut hin. Während im digitalen Raum die fehlende Kontrolle zu ernstzunehmenden Problemen führt, zeigt sich im Bereich der digitalen und gedruckten Presse ein klares Bild: Verbindliche ethische Standards und funktionierende Selbstkontrolle, zu denen sich Verlage und Redaktionen freiwillig bekennen, gewährleisten ein hohes Niveau im Jugendschutz.
Klare Regeln: Ziffer 11 des Pressekodex
Zentral für den Jugendschutz im Journalismus ist Ziffer 11 des Pressekodex. Sie verpflichtet Redaktionen, auf unangemessen sensationelle Darstellungen von Gewalt, Brutalität und Leid zu verzichten und die Wirkung ihrer Berichterstattung auf Kinder und Jugendliche stets mitzudenken. Die dazugehörigen Richtlinien präzisieren diese Verantwortung umfassend:
- Sie setzen klare Grenzen bei der Darstellung von Gewalt, Katastrophen oder Unglücksfällen.
- Sie verbieten eine Verharmlosung von Drogen sowie sensationelle Ausschlachtung von Straftaten.
- Sie untersagen Darstellungen, die Menschen zu Objekten herabwürdigen, insbesondere in Leidenssituationen.
- Sie fordern eine sorgfältige Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und dem Schutz von Opfern.
Damit bietet der Pressekodex ein Regelwerk, das nicht nur Schutzmechanismen definiert, sondern Redaktionen auch konkrete Orientierung für verantwortungsvolles Handeln gibt.
Geringe Verstoßquote belegt Wirksamkeit
Die Praxis zeigt: Verstöße gegen den Jugendschutz sind im Bereich der digitalen und gedruckten Presse vergleichsweise selten. In den vergangenen Jahren lag der Anteil entsprechender Rügen des Presserats konstant im einstelligen Prozentbereich (2022: ca. 7 %, 2023: 7,3 %, 2024: ca. 5,7 %, 2025: 7,8 %).
Die Zahlen belegen, dass der überwiegende Teil der Berichterstattung den Anforderungen des Jugendschutzes gerecht wird. Gleichzeitig entscheiden die Beschwerdeausschüsse des Presserates bei Verstößen konsequent. In einem besonders sensiblen Fall entschied der zuständige Beschwerdeausschuss sogar, eine der selteneren nicht-öffentlichen Rügen auszusprechen, um ein minderjähriges Missbrauchsopfer zu schützen. Eine Lokalmedium hatte in einem Bericht über den Gerichtsprozess die Taten derart detailliert geschildert, dass sie für die Betroffene, insbesondere aber auch für minderjährige Leserinnen und Leser traumatisierend wirken konnten.
Auch in anderen Fällen zeigt der Pressekodex klare Grenzen auf, etwa bei der Veröffentlichung eines Überwachungskamera-Bildes, das die Erschießung eines Mannes am Frankfurter Hauptbahnhof zeigte, oder bei der Darstellung eines durch den Angriff eines Krokodils zu Tode gekommenen Schwimmers. Auch in diesen Fällen sprach der Presserat Rügen aus.
Moritz Döbler: „Verantwortung bedeutet, Grenzen einzuhalten“
Moritz Döbler, ehrenamtlicher Sprecher des Deutschen Presserats und Chefredakteur der Rheinischen Post, erklärt:
„Die aktuellen Diskussionen über Risiken im Netz sind wichtig. Sie dürfen aber nicht den Blick darauf verstellen, dass journalistische Medien längst funktionierende Schutzmechanismen etabliert haben. Der Pressekodex ist ein wirksames Instrument – gerade auch im Interesse von Kindern und Jugendlichen.“
Zugleich richtet Döbler einen klaren Appell an die Redaktionen:
„Die wenigen Verstöße, die wir sehen, zeigen: Gerade bei sensiblen Themen wie der Berichterstattung über Gewalt, Katastrophen oder sexualisierte Gewalt müssen Redaktionen besonders genau abwägen, welche Details notwendig sind – und wo die Grenze zur unangemessenen Darstellung überschritten wird.“
Mit Blick auf die Praxis betont er:
„Journalistische Verantwortung bedeutet, Grenzen einzuhalten. Wer Leid thematisiert, darf es nicht zur Schau stellen. Wer über Gewalt berichtet, darf sie nicht verstärken.“
Selbstkontrolle als verlässlicher Standard
Der Deutsche Presserat sieht in der freiwilligen Selbstkontrolle einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Minderjährigen in der Medienlandschaft. Die kontinuierliche Anwendung und Weiterentwicklung des Pressekodex gewährleisten, dass Medien ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden – auch angesichts neuer technologischer Entwicklungen.
Gerade im Vergleich zu weitgehend unregulierten Plattformen zeigt sich: Verbindliche ethische Standards sind eine zentrale Voraussetzung für wirksamen Jugendschutz.