Persönlichkeitsrechte eines Kindes verletzt
Foto nicht verfremdet: Kleiner Junge als Missbrauchsopfer stigmatisiert
Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Mann, der mehrere Jungen missbraucht haben soll. Der Sozialpädagoge habe sich über 16 Jahre lang in mindestens zwanzig Fälle an Kindern vergriffen, die ihm als Betreuer einer Jugendfreizeit in den Alpen anvertraut gewesen seien. Der Bericht ist mit einer Fotostrecke illustriert. Diese enthält zwei Bilder aus dem Fernsehen. Darauf sind der Mann und ein etwa zehn Jahre alter Junge zu sehen. Die Augenpartie des Mannes ist verpixelt. Die Bilder des Jungen, auf denen dieser frontal und im Profil zu sehen ist, sind nicht verfremdet. Ein Leser der Zeitung sieht darin einen Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrechte. Es sei unerheblich, ob das Kind ein Opfer des mutmaßlichen Kinderschänders sei oder nicht. Der Leser müsse diesen Eindruck bekommen. So werde das Kind als Missbrauchsopfer stigmatisiert. Es gehe in diesem Fall um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre des Kindes. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, sie habe unter Hinweis auf den Paragrafen 6 der Beschwerdeordnung mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufgenommen, ihm die Umstände des Falles erklärt und für die kurzzeitige ungepixelte Veröffentlichung der Fotos des Jungen um Entschuldigung gebeten. Der Beschwerdeführer habe jedoch auf eine Weiterführung des Beschwerdeverfahrens nicht verzichten wollen. Trotz ihrer Entschuldigung weist die Zeitung den Vorwurf zurück, die Persönlichkeitsrechte des Jungen verletzt zu haben.