Foto zeigt blutüberströmten Amokfahrer
Internet-Nutzer bezichtigt Redaktion der Sensationslust
„Anschlag auf Königin – Gedenkgottesdienst abgesagt“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung ihren Bericht über die Amokfahrt am Königinnen-Tag 2009 im niederländischen Apeldoorn. Der Beitrag enthält eine Reihe von Fotos, darunter eines vom schwer verletzten Amokfahrer. Dieser ist blutüberströmt in seinem Auto zu sehen. Ein Nutzer des Internetauftritts sieht in der großformatigen Abbildung des Mannes eine unangemessene und unnötige Darstellung von Gewalt und vermutet einen Verstoß gegen den Pressekodex. Er spricht von Sensationslüsternheit. Die Rechtsabteilung des Verlags steht auf dem Standpunkt, die Berichterstattung über die Geschehnisse von Apeldoorn sei nicht unangemessen sensationell gewesen. Das kritisierte Bild vermittle eben nicht den Eindruck, dass der stark verletzte Mensch als Objekt und seine körperlichen Leiden Schwerpunkt der Berichterstattung seien. Sein Gesicht ist nicht erkennbar. Der Mann habe keine besondere Schutzwürdigkeit im Hinblick auf seine Persönlichkeitsrechte. Er, der zum Zeitpunkt der Aufnahme noch lebte, sei als Tatverdächtiger einer in ganz besonderem Maße im öffentlichen Interesse stehenden Tat als relative Person der Zeitgeschichte anzusehen. (2009)