Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
„Alles nur wegen eines Springbrunnens – Ekel-Überfall“ steht über einem Bericht, den eine Boulevardzeitung veröffentlicht. Es geht um den Angriff eines früheren Justizvollzugsbeamten und seiner Frau gegen eine Nachbarin. Mit der Formulierung „Ex-Knastwärter betäubte Nachbarin und beschmierte die ganze Wohnung mit Sch…“ wird der Angriff als tatsächlich geschehen dargestellt. Im Text wird erläutert, dass Auslöser für den Zwischenfall die Geräuschbelästigung durch einen Springbrunnen der Nachbarin gewesen sein soll. Nach der Aussage der Nachbarin sei sie durch das Ehepaar mit einer Flüssigkeit betäubt worden. Nach dem Erwachen habe sie feststellen müssen, dass ihre Wohnung vollkommen mit Exkrementen verdreckt gewesen sei. Das beschuldigte Ehepaar nimmt sich einen Anwalt, zieht vor Gericht und wendet sich auch an den Deutschen Presserat. Mittlerweile habe ein Strafverfahren stattgefunden, das mit einem Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung geendet habe. (Anmerkung: Der Tatbestand der Sachbeschädigung war nicht Gegenstand der Anklage.). Das Ehepaar sieht in der Berichterstattung eine Vorverurteilung. Insbesondere in der Überschrift habe die Zeitung ohne jegliche Einschränkung eine Formulierung gewählt, dass der Beschwerdeführer die Nachbarin betäubt und beschmiert habe. Der Text des Artikels sei eine Mischung aus zulässiger und unzulässiger Berichterstattung, da teilweise zutreffend auf die Vermutungen der Ermittler abgestellt, teilweise jedoch wahrheitswidrig und vorverurteilend berichtet werde. Darüber hinaus verletze die Zeitung die Persönlichkeitsrechte der beiden Eheleute. Die Nennung der kompletten Vornamen, des Anfangsbuchstaben des Familiennamens und des Berufs des heutigen Ruheständlers mache die Eheleute für ihr engeres Umfeld leicht identifizierbar. Die Rechtsabteilung der Zeitung meint, der Artikel habe zum Zeitpunkt der Berichterstattung der aktuellen Verfahrenslage entsprochen. Der in der Anklageschrift zugrunde gelegte Sachverhalt werde auch weiterhin für richtig gehalten. Der Freispruch des Ehepaares sei einzig darauf zurück zu führen, dass die Überfallene wegen der Identität der Täter verunsichert worden sei. Danach sei nicht mehr sicher gewesen, ob die Eheleute oder andere die Tat begangen hätten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sei jedoch der ursprüngliche Sachverhalt, wie von der Zeitung dargestellt, auch für Staatsanwaltschaft und Gericht klar gewesen. Der Freispruch hätte sich erst nach der Berichterstattung ergeben. (2002)
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Eine Fachgruppe Journalismus der Gewerkschaft ver.di legt dem Presserat mehrere Sonderseiten einer Regionalzeitung vor, die dem Thema „Zeitung in der Schule“ gewidmet sind. Die Aktion wird erklärt. Es wird über die Auftaktveranstaltung berichtet. Die „lila Kuh“ wird interviewt und die Herstellung von Schokolade beschrieben. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass auf den Seiten deutlich für die Produkte des Sponsors der Aktion geworben wird. Dieser Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex sei um so bedenklicher, als ausgerechnet Schüler davon betroffen seien, die besonders empfänglich für Schleichwerbung sein dürften und deshalb besonders davor geschützt werden müssten. Der Lebensmittelhersteller unterstütze die Aktion nicht uneigennützig und die Zeitung lasse sich dafür missbrauchen. Diesen Vorwürfen begegnet der Vorstand des Zeitungshauses mit der Feststellung, die Beiträge seien im Rahmen des Projekts „Zeitung in der Schule“ erschienen und als solche durch Leisten und Logos gekennzeichnet worden. Der Verlag arbeite bei diesem Projekt mit dem Aachener IZOP-Institut zusammen, das in diesem Bereich über eine jahrzehntelange und allseits anerkannte Erfahrung verfüge. In allen Hinweisen zu dieser Aktion sei die Zusammenarbeit mit dem Sponsor, einem Lebensmittelkonzern, herausgestellt worden. Bei den Zisch-Projekten sei es seit vielen Jahren guter und wohl auch nicht beanstandeter Brauch, dass einige der schulischen Recherchethemen rund um den Sponsor angesiedelt seien. Den Vorwurf der Schleichwerbung weise man in diesem Zusammenhang mit Nachdruck zurück. Bei der Darstellung der lila Kuh handele es sich um eine von Schülern aus Zeitungspapier gebastelte Kuh, die zur Auftaktveranstaltung die Zusammenarbeit der beteiligten Häuser veranschaulichen sollte. Auf der ebenfalls beanstandeten Seite über Kakaoproduktion und Schokolade seien Produkte des Herstellers bei der Illustration des Textes erwähnt worden. Dabei hätten die Schüler einen äußerst kritischen Ansatz verfolgt. Der Hinweis auf das Problem der Kinderarbeit habe den Sponsoren Bauchschmerzen bereitet und dürfte wohl kaum als Werbung gewertet werden. Im Übrigen erscheine es angemessen, einem für die Region wichtigen und weltweit führenden Lebensmittelproduzenten im Rahmen dieses Projekts Beachtung zu schenken. Ohne Sponsoren sei die Werbung um junge Leser kaum möglich. Dass die Sponsoren getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ für ihre Unterstützung auch gewürdigt werden wollten, sei nur zu verständlich. Sämtliche Artikel seien unter redaktioneller Hoheit veröffentlicht worden. Man habe aus diesem Grund eine eigene Zisch-Redakteurin, die ausgebildete Lehrerin sei, mit der Betreuung des Projekts betraut. Diese besuche die Schulklassen, halte Kontakt zu den Lehrern und bearbeite alle Texte nach strengen journalistischen Kriterien. Darüber hinaus sei das Projekt unmittelbar an die Chefredaktion angebunden. (2003)
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„OLG Karlsruhe: Kritiker darf Abtreibung als ´Mord´ anprangern“. Unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Agentur einen Bericht über die Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Zulässigkeit von Meinungsäußerungen eines Abtreibungsgegners. In der Meldung heißt es: „Frauenärzte, die Abtreibungen vornehmen, müssen Beschimpfungen ihrer Arbeit als Mord und neuer Holocaust hinnehmen“. Der Beschwerdeführer, ein Abtreibungsgegner, wird in dem Beitrag als „radikaler Abtreibungsgegner“ und „selbsternannter Lebensschützer“ bezeichnet. Dieser ist der Ansicht, dass er durch diese Bezeichnungen beschimpft wird. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Das Oberlandesgericht habe ausdrücklich festgestellt, so der Beschwerdeführer weiter, dass er selbst niemand im Zuge seines Protestes gegen Abtreibungen beschimpft hat. Die in der Agenturmeldung veröffentlichte Behauptung sei daher falsch. (2003)
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Unter der Überschrift „Null an Null macht manchmal Acht“ berichtet eine Regionalzeitung über eine Vortragsveranstaltung der Gemeinschaft der Rosenkreuzer Sivas, die gegen den Artikel mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat vorgeht. Nach ihrer Auffassung enthält der Beitrag sachlich falsche Aussagen wie zum Beispiel, dass das Publikum keine esoterische Grundausstattung gehabt habe. Weiterhin habe der Autor den Veranstaltungsort als einstiges Stasigebäude bezeichnet, was die Rosenkreuzer als Herabwürdigung empfänden. Zudem sei dies eine Verletzung des religiösen Empfindens der Angehörigen der Gemeinschaft. Diese Eingabe wird im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, eine Stellungnahme der Zeitung nicht angefordert. (2002)
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Unter der Überschrift „Schaut hin, ihr irren Raser!“ berichtet eine Boulevardzeitung über den tödlichen Ausgang eines Wettrennens Jugendlicher mit aufgemotzten Autos. Ein 15jähriger Junge hatte den „schnellen Jungs“ bei ihren illegalen Rennen zuschauen wollen und war dabei von einem Auto erfasst und zehn Meter weit durch die Luft geschleudert worden. Die Zeitung stellt ihrem Artikel Fotos bei, die das Opfer und das Unglücksauto zeigen. Auf dem farbigen Foto ist die Leiche des jungen Mannes zu sehen, dessen Gesichtszüge sich in einer Blutlache spiegeln. In der Unterzeile zum Bild werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt. Die Zeitung zitiert zum Schluss ihres Artikels Augenzeugen, die während der ganzen Zeit Polizisten in Zivil gesehen haben wollen: „Die haben zugeschaut und nix unternommen!“ Das Polizeipräsidium, in dessen Bereich sich der Unfall ereignet hat, bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, die Redaktion habe lange überlegt, ob sie dieses Foto veröffentlichen könne. Man habe sich schließlich zur Veröffentlichung entschlossen, um auf die Gefährlichkeit dieser illegalen Autorennen hinzuweisen und die Polizeiverwaltung zu veranlassen, dem gefährlichen Treiben auf besagtem Gelände endlich Einhalt zu gebieten. Diese Rennen fänden seit sechs Jahren statt und es komme dabei regelmäßig zu Unfällen. Presse und Teile der Bevölkerung hätten mehrere Male auf diesen Missstand hingewiesen. Doch die Polizei habe nichts unternommen. Am Abend des Unfalls seien rund 400 Autos und 1000 Zuschauer, aber keine Polizei vor Ort gewesen. Die Behörde habe erst auf Grund der Berichterstattung reagiert und die Rennstrecke gesperrt. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, die Polizeibehörde versuche, mit dieser Beschwerde von ihrem eigenen Versagen abzulenken. (2003)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Afrikas moderne Märchenerzähler“ über eine im Umlauf befindliche E-Mail, in der ein angeblicher Farmersohn aus Simbabwe um Partner für eine finanzielle Transaktion werbe. Der Mann, der sich in den Niederlanden um Asyl bemühe, suche ein geeignetes ausländisches Konto, auf das er 8,5 Millionen US-Dollar überweisen lassen könne, das sein inzwischen ermordeter Vater zuvor in Johannesburg in einer privaten Sicherheitsfirma hinterlegt habe. Die Zeitung druckt den Inhalt der E-Mail im Wortlaut ab und warnt vor dem Verfasser als einem Märchenerzähler neuen Stils, der zwar ein hervorragender Unterhalter, aber ein noch größerer Ganove sei. Begonnen habe die moderne afrikanische Märchenerzählerei mit den selbst ernannten Ölbaronen aus Nigeria. Dazu müsse man wissen, dass die Nigerianer – die viven Yorubas vor allen anderen – über ein besonderes Talent verfügten: Ihre kriminelle Energie und ihre verkäuferische Begabung seien stark ausgeprägt. Längst beherrschten sie das Drogengeschäft zwischen Bangkok und Kapstadt, den Kinderhandel zwischen Elfenbeinküste und Gabun; auch die Prostitution sei bei ihnen in besten Händen. Fit seien sie aber vor allem in eleganten Betrügereien globalen Ausmaßes, wie in der Erfindung jener Märchen neuen Stils. Ein Leser der Zeitung teilt sein Entsetzen über diesen Artikel dem Deutschen Presserat mit. Solche zutiefst rassistischen und diskriminierenden Aussagen hätten in einer demokratischen Zeitung nichts verloren. Der Chefredakteur des Blattes erläutert in seiner Stellungnahme zur Beschwerde, mit dem Beitrag habe die Zeitung vor E-Mails warnen wollen, deren Beweggrund sei, auf betrügerische Weise von arglosen Verbrauchern Geld ergaunern zu wollen. Er könne hierin nichts ethisch Falsches erkennen, da die mutmaßlichen Verbrecher eben auch aus Nigeria stammten. Zur journalistischen Aufklärungspflicht gehöre es seiner Meinung nach, die Dinge beim Namen zu nennen. Der Verfasser des Artikels habe jahrelang in Afrika gelebt und gelte als exzellenter Kenner afrikanischer Staaten. (2003)
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Eine Boulevardzeitung berichtet, der Stadionsprecher eines Bundesligavereins habe während eines Spiels die Fans der Gästemannschaft beleidigt. Nach einem Rauchbombenwurf habe der Mann die Anhänger der gegnerischen Elf als „krank“ bezeichnet. Und als sie seinem Rat, zwei, drei Stufen nach unten zu gehen, nicht nachgekommen seien, habe der Sprecher gemeint: „Ich wusste, dass ihr mich nicht versteht.“ Der Betroffene wehrt sich gegen diese Vorwürfe mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er habe die Fans der Gäste nicht als „krank“ bezeichnet. Nach dem Abbrennen von einigen Feuerwerkskörpern habe er die Fans freundlich auf die Gefährdung von Spielern und Zuschauern hingewiesen und die Bitte geäußert, dieses Tun zu unterlassen. Und sein Hinweis „Ich wusste, dass ihr mich nicht versteht“ sei nicht beleidigend, sondern ironisch-süffisant gewesen. Schließlich bemerkt der Beschwerdeführer, dass in dem Bericht sein Name völlig verdreht wiedergegeben worden ist. Die Rechtsabteilung des Verlages bekundet, der Verfasser des Beitrages habe sich für die Falschschreibung des Namens und für eine falsch wiedergegebene Äußerung entschuldigt. Zwar habe der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern das Wort „krank“ benutzt. Es sei aber nicht direkt an die Fans gerichtet worden. Dies habe der Verfasser des Artikels erst nach der Veröffentlichung des Beitrages erfahren. Vorher sei er von einem ansonsten zuverlässigen Informanten falsch informiert worden. Die Äußerung „Ich wusste, dass ihr mich nicht versteht“ sei dagegen unbestritten gefallen. Auch der gastgebende Verein habe diese Aussage als Beleidigung der Gäste empfunden. Eine solche Äußerung eine Beleidigung zu nennen, sei eine dem Sachverhalt angemessene zulässige Meinungsäußerung. Die Pressestelle des gastgebenden Vereins teilt dem Presserat auf Anfrage mit, dass kein Mitschnitt der Durchsagen während des Spiels existiert. Der Leiter der Medienarbeit betont jedoch, dass er während des Spiels im Stadion gewesen sei und die Durchsage des Stadionsprechers gehört habe. Das Wort „krank“ sei dabei nicht gefallen. Auch keiner der befragten Mitarbeiter habe dies gehört. (2003)
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Eine Fachpublikation für Gebäudetechnik veröffentlicht zwei Beiträge, in denen es einmal um eine „wichtige“ Personalie und zum andern um eine Entscheidung über einen neuen Messestandort geht. Beide Beiträge sind Aprilscherze und frei erfunden. Die Redaktion eines Wirtschafts- und Informationsdienstes ist der Ansicht, dass diese Scherze nicht in Ordnung seien und wendet sich an den Deutschen Presserat. Auch wenn auf der Titelseite der Zeitschrift ein Hinweis auf „April, April“ gebracht worden sei, sei es für den Leser nicht eindeutig erkennbar gewesen, dass die Beiträge nicht den Tatsachen entsprechen, zumal sie am 4. und nicht am 1. April veröffentlicht worden seien. Die Berichte hätten zu „Irritationen“ geführt. Die Redaktion der Fachzeitschrift teilt mit, dass sie ihre Aprilscherze seit Jahren zeitnah um den 1. April herum veröffentliche. Diese Scherze gehörten quasi zum festen Redaktionsprogramm und würden von den Lesern stets mit Amüsement aufgenommen. Beschwerden habe es bisher nicht gegeben. Die Redaktion habe eine Leserzuschrift des Beschwerdeführers veröffentlicht, der sich kritisch mit den Aprilscherzen auseinandergesetzt habe. Im Übrigen sei die Redaktion daran interessiert, mit dem Beschwerdeführer eine für beide Seiten akzeptable Lösung ohne weitere Bemühungen des Presserats zu finden. Man werde sich in den nächsten Tagen mit ihm in Verbindung setzen. (2003)
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In einer Satire unter der Überschrift „Bleib da, Schatz!“ knüpft eine Zeitschrift an zahlreiche Beispiele die Feststellung, die deutsche Frau habe im Vergleich zu Frauen in anderen Ländern keinen Grund zum Jammern. Dennoch jammere sie, immer sei sie diejenige, die sich um die Verhütung kümmern müsse. Dabei habe sie es so gut. Sie könne froh sein, dass sie verhüten dürfe. In China sei die Pille verpönt, da sie eine Gefahr für die Moral sei. Sie jammere, ihr Wunsch, unbefleckt in die Ehe zu gehen, werde nicht respektiert. Dabei habe sie es so gut. Auf der kleinen Pazifikinsel Guam wäre ihr Wunsch illegal. Den Inselfrauen sei es nicht erlaubt zu heiraten, wenn sie noch Jungfrauen seien. Sie jammere über ihren dicken Hintern. Dabei habe sie es so gut, denn bei den Tuaregs würden die Frauen gemästet. Sie jammere, der Partner finde beim Vorspiel die Klitoris nicht. Dabei habe sie es so gut. Wenn sie in Ägypten leben würde, wäre es unmöglich, ihre Klitoris zu finden. Viele der 32 Millionen Ägypterinnen hätten gar keine mehr. Sie jammere, ihr Partner sei nicht romantisch genug. Dabei habe sie es so gut. In afrikanischen Ländern seien die Kennenlern-Rituale um einiges unromantischer. Wolle ein äthiopischer Mann eine bestimmte Frau haben, kidnappe er sie zusammen mit seinen Freunden, bringe sie zu einer entfernt gelegenen Hütte und vergewaltige sie dort, um sie nach Möglichkeit zu schwängern. Eine Leserin der Zeitschrift beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Darstellung und die kommentarlose Aufzählung von Beispielen für gebräuchliche, teilweise traditionelle Misshandlung, Unterdrückung und Folter von Frauen und Mädchen sei nicht dazu geeignet, um in ironischer Weise kleine Beziehungsproblemchen zu diskutieren. Der Artikel sei ehrverletzend und demütigend. Zudem würden die beschriebenen Beispiele lächerlich gemacht. Der Chefredakteur der Zeitschrift hält die Darstellung für zulässig. Erschreckende Beispiele für die prekäre Situation von Frauen in verschiedenen Ländern würden mit vielen und üblichen Klischees, die Männer gegenüber Frauen haben, in Zusammenhang gebracht. Es entspreche dem Charakter seiner Zeitschrift, dass dieser Zusammenhang in drastisch überzogener Weise hergestellt werde. Das Thema werde bewusst in einer Provokation umgesetzt, um sowohl Leser als auch Leserinnen nicht nur mit der Situation der Frauen in anderen Ländern zu konfrontieren, sondern ihnen zugleich deutlich zu machen, welche Nichtigkeiten den Beziehungsalltag hier zu Lande oft prägten. (2003)
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